Durch den Zensus 2022 liegen auch neue amtliche Einwohnerzahlen für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Bezogen auf die Kommunen ergeben sich im Vergleich zum alten Datenbestand teils deutliche Abweichungen in der Bevölkerungszahl. Für ihre Prüfmethodik verwendet die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen auch einwohnerbezogene Kennzahlenvergleiche. Das Zentrale Qualitätsmanagement der gpaNRW hat stichprobenartig analysiert, ob sich bei größeren Veränderungen durch den Zensus 2022 Auswirkungen auf die Aussagen zur überörtlichen Prüfung ergeben.
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Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt der kommunalen Bauaufsichtsbehörde genaue Fristen vor, in welchem Zeitraum Bauanträge zu prüfen sind. Personelle Engpässe führen nicht selten zu Arbeitsrückständen, deren Aufarbeitung die Arbeitsabläufe zusätzlich belasten. Die Bauaufsicht der Stadt Aachen hat ein Verteilverfahren eingeführt, das nach Ansicht der gpaNRW weiteren Kommunen als Vorbild zur Entlastung bei der Bearbeitung der Bauanträge dienen kann und die Genehmigungsverfahren zügiger durch geregelte Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse rechtssicher durchzuführen.
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Die Gemeinde Reichshof kann mit knappen personellen Ressourcen das Vergabewesen rechtssicher umsetzen. Dies gelingt mit der Unterstützung einer Vergabemanagementsoftware und guter Qualifizierung der Mitarbeitenden in der zentralen Vergabestelle. Sämtliche Projekte im Baubereich werden sowohl von einem technischen Mitarbeitenden als auch einem Verwaltungsmitarbeitenden begleitet. Dadurch behält die Gemeinde Reichshof nicht nur die Nachträge im Blick, sondern auch die Dokumentation aller wesentlichen Schritte des Projektes.
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Im Rahmen der vierten Prüfungsrunde der überörtlichen Prüfung in den kreisangehörigen Kommunen und Kreisen einschließlich der StädteRegion Aachen hat die gpaNRW eine landesweite Bestandserhebung zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) durchgeführt. Über einen Online-Fragebogen sowie ein standardisiertes Interview haben wir die örtlichen Projekte sowie die Erfahrungen und Einschätzungen zum Umgang mit IKZ systematisch gesammelt und ausgewertet. Die Umfrageergebnisse liegen jetzt im Gesamtbericht vor.
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Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Benutzungsgebührensatzung 2025 mit einer – auch Dank einer erhöhten Landeszuweisung – moderaten Gebührensteigerung beschlossen.
Die Benutzungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.
Hier können Sie die Benutzungsgebührensatzung einsehen.
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Hier können Sie alle Informationen zur Haushaltssatzung 2025 der gpaNRW einsehen.
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„Ausgezeichnet konstruktiv“ beschreibt die Stadt Gelsenkirchen selber ihre öffentlichen Bauwerke, darunter das historische Hans-Sachs-Haus oder der Umbau ganzer Industrieareale. Für Projekte dieser Art wurde die Stadt mehrfach ausgezeichnet. Um die Bausubstanz dieser Vorzeige-Gebäude aber auch aller anderen öffentlichen Bauten zu erhalten, braucht es finanzielle Ressourcen für die Instandhaltung.
Die gpaNRW hat gemeinsam mit der Verwaltung in Gelsenkirchen die Prozesse für eine bessere Planung optimiert.
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In vielen Kommunen liegen für das Straßenvermögen (Straßen, Wege und Plätze) oft nur die Ergebnisse der Erstinventur zur Eröffnungsbilanz vor. Laut § 91 GO NRW in Verbindung mit § 30 KomHVO NRW sind Kommunen jedoch verpflichtet, regelmäßige körperliche Inventuren durchzuführen. Viele Kommunen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Eine dauerhaft fehlende körperliche Inventur kann in der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. In der Folge drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
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Wie gelingt eine zukunftsfähige Steuerung mit dem Haushalt? Dies war die Leitfrage der digitalen Fachtagung der Landesarbeitsgruppe (LAG 21) zum Kommunalen Nachhaltigkeitshaushalt. Neben Einblicken der Stadt Bonn in die Ergebnisse aus anderthalb Jahren Arbeit im Modellprojekt stellte gpa-Präsident Michael Esken vor, wie das Thema Nachhaltigkeit in den Prüfungen der Landesbehörde ab 2025 umgesetzt wird.
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Es ist offiziell durch die gpaNRW bestätigt: Die Stadt Zülpich sowie die Gemeinde Brüggen sind gute Beispiele für kommunale Praxis.
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Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Die Verwaltungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.
Hier können Sie die Verwaltungsgebührensatzung einsehen.
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Aktuell erreichen die gpaNRW verstärkt Fragen zum Umgang mit Schulgirokonten. Es geht um die Verantwortung für Girokonten und die darauf liegenden Gelder, funktionierende Kontrollinstanzen und die Aufsicht über die Konten. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt die gpaNRW mit diesem ausführlichen, mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Beitrag.
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Die überörtliche Prüfung der 31 Kreise in NRW und der Städteregion Aachen durch die gpaNRW hat zwischen September 2021 und Juni 2023 stattgefunden. Jetzt liegen die Ergebnisse als Gesamtbericht vor.
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Seit dem 01.01.2020 führen öffentliche Auftraggeber Vergaben mit elektronischer Kommunikation durch. Damit wurde die Schriftform durch die Textform nach § 126b BGB ersetzt.
Was unter der Textform nach § 126b BGB zu verstehen ist, welche Voraussetzungen sie erfüllen und vor allem, wie mit erhöhten Sicherheitsanforderungen umgegangen werden muss, lesen Sie hier.
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Kalkulatorischer Zinssatz 2025 (Stand: März 2024)
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Ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ist geplant.
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"Brüggen setzt in Sachen Fördermittelmanagement Maßstäbe"
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Stärkung der IT-Sicherheit in Kommunen: Gemeinsam für eine sichere digitale Zukunft.
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