Jahresabschluss Eigenbetriebe nach §106 GO NRW | gpaNRW

Jahresabschluss Eigenbetriebe

Die gpaNRW ist gesetzlicher Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse der rund 540 Eigenbetriebe und sonstigen prüfungspflichtigen Einrichtungen im Land NRW, die rechtlich verpflichtet sind, die Buchführung nach den handelsrechtlichen oder den für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) geltenden Grundsätzen zu führen.

 

Die gpaNRW bleibt nach der Übergangsregelung des Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW vom 18. Dezember 2018 für alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 31. Dezember 2020 für diese Betriebe die gesetzliche Jahresabschlussprüferin. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der durchzuführenden Jahresabschlussprüfung.

Zur Durchführung dieser Aufgabe bedienen wir uns eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neben § 106 Abs. 2 GO NRW in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW  und § 2 GPAG regelt die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ergänzende Einzelheiten für das genaue Prüfungsverfahren, die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers sowie die Art der Darstellung des Prüfungsergebnisses.

Die Grundlage unserer Arbeit

Service und Beratung

VV zu § 68 LHO NRW

Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG

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Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung

bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Stand: November 2012

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Verordnung zur Änderung

der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung NRW. Stand: August 2012

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Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Gemeindewirtschaftsrechts

Stand: August 2012

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