Die Grundlage unserer Arbeit
Unsere Arbeit setzt auf den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers auf. Neben Durchsicht und Auswertung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie einer unternehmens- und branchenspezifischen Analyse und Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nehmen wir eine Gesamtbetrachtung und Einschätzung der Prüfungsergebnisse „durch die kommunale Brille“ vor.
Entscheidend für unsere Urteilsbildung sind dabei die Ergebnisse von Zeit- und Betriebsvergleichen, die wir benchmarkorientiert durchführen. Erfahrungen aus vielen hundert Abschlussprüfungen ergeben immer wieder neue Erkenntnisse und Handlungsspielräume, die wir in Abschlussgesprächen in Form von „best-practice“-Lösungen an die Entscheidungsträger der kommunalen Unternehmen weitergeben können.
Unsere Arbeit als gesetzlicher Abschlussprüfer endet mit der Erteilung eines abschließenden Vermerkes. Dieser enthält den Bestätigungsvermerk ggf. ergänzt um notwendige Erläuterungen bzw. Feststellungen. Sofern dies erforderlich ist, führen wir gemäß § 3 Abs. 2 JAP DVO eine Schlussbesprechung vor Ort durch.
Service und Beratung
Neben der Prüfungstätigkeit stehen wir den Eigenbetrieben und sonstigen prüfungspflichtigen Einrichtungen im Land NRW beratend zur Seite. Beratungsschwerpunkte bilden hier die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung, die Wahl einer geeigneten Unternehmensform bei Gründung als auch die Auseinandersetzung mit Fragestellungen hinsichtlich einer möglichen Befreiung von der Prüfungspflicht der Unternehmen.
Als Service bieten wir die Unterstützung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen sowie Hilfestellung im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung neuer Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowohl für die öffentlichen Unternehmen als auch für die Wirtschaftsprüfer an.
Wir sehen uns im Rahmen unserer prüfenden und beratenden Tätigkeit als ein wesentliches Instrument der Risikofrüherkennung und der benchmarkorientierten Weiterentwicklung der öffentlichen Unternehmen in NRW.