Task Force - Stärkungspakt Stadtfinanzen

In der Stufe 1 wurden 34 Kommunen zur Teilnahme verpflichtet, die Stufe 2 und 3 hingegen umfassten je 27 bzw. 3 Kommunen, welche dem Stärkungspaktregime freiwillig beitraten. 

Das Land Nordrhein-Westfalen trug mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen dazu bei, dass überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen den notwendigen Handlungsspielraum für eine mittelfristige und nachhaltige Konsolidierung erhielten. Dafür stellte das Land den Kommunen von Ende 2011 bis Ende 2020 (Stufe 3 bis 2023) jährlich 350 Mio. - insgesamt 5,76 Mrd. - Euro zur Verfügung. 

 

Als Gegenleistung mussten die teilnehmenden Kommunen allerdings einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Ein jährlich fortzuschreibender Haushaltssanierungsplan mit konkreten Konsolidierungszielen sowie der Zwang zum Haushaltsausgleich mit Konsolidierungshilfen bis zum Jahr 2016 (Stärkungspaktkommunen der Stufe 1) bzw. 2018 (Stufe 2) gaben eindeutige und von der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu genehmigende Zielmarken vor.

 

Bis 2021 sollte der Haushaltsausgleich jeweils aus eigener Kraft hergestellt sein. Die Kommunen der Stufe 3 müssen spätestens ab 2023 einen Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielen. 

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) stand insgesamt 60 der 64 Stärkungspaktkommunen seit Januar 2012 mit einem Team erfahrener BeraterInnen der "Task Force Stärkungspakt" in vielschichtigen Aufgaben- und Fragestellungen beratend zur Seite.   

 

Ausführliche Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie hier

Umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen im Stärkungspakt Stadtfinanzen - Maßnahmenkatalog

Die gpaNRW als erfahrene Beraterin im Stärkungspakt Stadtfinanzen

Umsetzungsberatung

Stärkungspakt 3. Stufe

Stärkungspakt 2. Stufe

Stärkungspakt 1. Stufe

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