Umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen im Stärkungspakt Stadtfinanzen - Maßnahmenkatalog
Gegen Ende des Stärkungspaktes Stadtfinanzen hat die gpaNRW die Haushaltssanierungspläne aller am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen für die Haushaltsjahre 2012 bis 2019 ausgewertet und den Umsetzungsstand erfasst, um damit weite Teile des Konsolidierungsspektrums des Stärkungspaktes zu berücksichtigen. Für jede Maßnahme ist der Konsolidierungsbeitrag im Ist von 2012 bis 2018 dargestellt, im Plan ab 2019. Zudem wurden die Maßnahmen nach Produktbereichen und -gruppen, den Maßnahmentypen sowie nach den Aspekten "Reduzierung von Aufwendungen" und "Steigerung von Erträgen" unterteilt. Der Maßnahmenkatalog eignet sich in erster Linie als Überblick zu aktuellen Konsolidierungsthemen in den Stärkungspaktkommunen - zudem kann er als vielfältige Anregung für Konsolidierungsmöglichkeiten im kommunalen Raum dienen.
Die gpaNRW wird den Maßnahmenkatalog über Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Abschluss der Stufe 3 fortschreiben. Den aktuellen Maßnahmenkatalog können Sie unten auf dieser Seite oder im Downloadbereich einsehen.
Konsolidierungsmaßnahmen 2020 - Wege zu konsolidieren
Übersicht über Konsolidierungsmaßnahmen im Stärkungspakt Stadtfinanzen mit Daten aus allen 64 Stärkungspakt-Kommunen in NRW. Stand: 02. November 2020
> Download (741.25 KB)Die gpaNRW als erfahrene Beraterin im Stärkungspakt Stadtfinanzen
Die gpaNRW nahm im Stärkungspakt Stadtfinanzen eine besondere Rolle ein, indem sie die Kommunen – auf Wunsch – bei der Aufstellung der Haushaltssanierungspläne sowie bei deren Umsetzung unterstützte. Die dafür entstehenden Kosten wurden aus den Stärkungspaktmitteln des Landes getragen und belasteten die Teilnehmerkommunen nicht.
Die gpaNRW schloss mit 60 der 64 Stärkungspaktkommunen eine Vereinbarung zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes. Folgende Schritte stand dabei im Fokus:
- Konsolidierungsprozesse moderieren,
- Einsparmöglichkeiten erarbeiten,
- Erfahrungen aus der überörtlichen Prüfung einbringen,
- in politischen Gremien vermitteln,
- Controlling der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes (internes Controlling der Kommune) begleiten,
- Unterstützung bei der Einhaltung der Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Bezirksregierung geben.
Die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmenden Kommunen hatten darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei der konkreten Umsetzung und Implementierung ihrer Haushaltssanierungsmaßnahmen von der gpaNRW beraten und begleiten zu lassen. Im Wesentlichen hat die gpaNRW dabei in den letzten zehn Jahren folgende Leistungsbereiche, teilweise mit der Unterstützung externer Dritter, bearbeitet:
- Personal- und Organisationsuntersuchungen in diversen Bereichen
- Personalentwicklungskonzepte in diversen Bereichen
- Prozessaufnahmen und Optimierungen in diversen Bereichen
- Erarbeitung und Implementierung von Digitalisierungsstrategien, DMS-Systemen sowie E-Government-Maßnahmen nach dem OZG
- Optimierung von Beteiligungsstrukturen
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen insbesondere im Hochbau (Rathaus, Bäder-, Schulneubauten) und von ÖPP-Modellen
- Beratungen für die Bereiche: Interkommunale Zusammenarbeit, Re-Kommunalisierung oder geplante Ausgliederungen, Neugründungen, Zusammenführung
Spezifische Beratungen in den Bereichen:
- Bürgerservice und Ordnung
- Zahlungsabwicklung, Forderungsmanagement und Vollstreckung
- Vertragsmanagement
- Fach- und Finanzcontrolling in diversen Bereichen
- Sozialverwaltung
- Asylverwaltung
- Schulverwaltung, Schulentwicklung, OGS
- Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung
- Kultur-, Musikschul-, VHS- und Bibliothekswesen
- Bauhofverwaltung
- Feuerwehr und Rettungswesen
Umsetzungsberatung
Die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen haben die Möglichkeit, sich bis zum Jahr 2021 (Stufe 1 und 2) bzw. 2023 (Stufe 3) bei der Umsetzung ihrer Haushaltssanierungsmaßnahmen von der gpaNRW beraten zu lassen. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Leistungsbereiche:
- Beratung bei der Umsetzung von im aufgestellten bzw. fortgeschriebenen und genehmigten Haushaltssanierungsplan beschriebenen Maßnahmen,
- Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes,
- Controlling der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes (internes Controlling der Kommune),
- Unterstützung bei der Einhaltung der Berichts- und Vorlagepflichten gegenüber der Bezirksregierung.
60 der 64 am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen haben mit der gpaNRW eine Vereinbarung zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes geschlossen. Die gpaNRW wird sich – wie in der Aufstellungsberatung – weiterhin externer Expertise bedienen (z.B. Einbindung von Unternehmensberatungsgesellschaften bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich Personal / Organisation).
Stärkungspakt 3. Stufe
Der Kreis der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen wurde ab 2017 um drei Kommunen auf deren Antrag hin erweitert. Diese Kommunen waren 2014 und/oder 2015 überschuldet. Spätestens ab 2023 müssen die Kommunen einen Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielen.
Die Task Force berät hier die Kommunen Alsdorf, Laer und Mülheim an der Ruhr bei der Umsetzung ihrer Haushaltssanierungspläne.
Stärkungspakt 2. Stufe
Die gpaNRW hat 26 von 27 Stärkungspakt-Kommunen der 2. Stufe – die freiwillig am Stärkungspakt teilnehmen - bei der Aufstellung ihrer Haushaltssanierungspläne beraten. Dies geschah mit sehr unterschiedlicher Intensität und war insbesondere stark davon abhängig, in welchem Umfang Vorleistungen der Kommunen vorhanden waren.
Stärkungspakt 1. Stufe
Unsere Task Force hat 31 der 34 Stärkungspakt-Kommunen der 1. Stufe – die kraft Gesetzes, d.h. pflichtig am Stärkungspakt teilnehmen - bei der Aufstellung der Haushaltssanierungspläne beratend begleitet:
- Konsolidierungsprozesse moderiert,
- Einsparmöglichkeiten recherchiert,
- Erfahrungen aus der überörtlichen Prüfung eingebracht,
- in politischen Gremien vermittelt,
- etc.
Dabei hat sie sich zur Erarbeitung spezifischer Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z.B. Einbezug der kommunalen Beteiligungen in den Konsolidierungsprozess) auch externer Partner (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) bedient. Die Ruhr-Universität Bochum hat im Auftrag der gpaNRW ein Gutachten zu den Ursachen kommunaler Haushaltsdefizite erstellt, weil endogene wie exogene Rahmenbedingungen der Haushaltssituation der jeweiligen Kommune bei der Erarbeitung der Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.