Prüfung der Zweckverbände

Die überörtliche Prüfung der Zweckverbände ist Aufgabe der gpaNRW (§ 18 Abs. 2 GkG NRW).

 

Inhalt der Prüfung ist gegenwärtig die Prüfung der Verbandssatzung auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sowie eine Analyse der Haushaltssituation.

 

Unsere Zweckverbandsprüfung erfolgt unabhängig vom Prüfungszyklus der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen und unterliegt keinem regelmäßigen Turnus.