Projektablauf zur Einführung eines Risikofrüherkennungssystems
Die Einführung einer Risikofrüherkennung umfasst unabhängig von der Aufgabe, die Ihrem Eigenbetrieb übertragen wurde, folgende Projektschritte:
SWOT-Analyse
Zu Beginn des Projektes sollte eine Erfassung des Ist-Zustandes z.B. mit Hilfe der SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) erfolgen.
Ableitung und Konkretisierung der Strategien
Die Ergebnisse der Erfassung des IST-Zustands werden unter Berücksichtigung von externen Chancen und Risiken zu strategischen Zielen des Betriebes zusammengefasst.
Ableitung von Kennzahlen und Frühindikatoren zur Messung der strategischen Ziele
Aus den Strategien werden in einem nächsten Schritt Kennzahlen und Frühindikatoren abgeleitet. Zu jeder Kennzahl werden passende Ziel- und Richtwerte festgelegt.
Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
Im Sinne einer Risikofrüherkennung sollten bereits an dieser Stelle Maßnahmen verabschiedet werden, die zur Erreichung der gesteckten Ziele erforderlich sind. Ebenso sollten Maßnahmen hinterlegt werden, die ergriffen werden können, sobald eine der gewählten Kennzahlen eine Fehlentwicklung anzeigt. Für die abgeleiteten Maßnahmen müssen entsprechende Verantwortlichkeiten festgelegt werden.
Dokumentation und Überprüfung
Auch diese praxisnahe Form des Risikomanagements muss dokumentiert werden. Dies muss nicht zwangsläufig in Form eines umfangreichen Risikohandbuches erfolgen – auch die Dokumentation ist der Betriebsgröße anzupassen.
Empfehlung: Das erarbeitete Risikofrüherkennungssystem sollte nach seiner Implementierung in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) überprüft und angepasst werden. Dadurch bleibt Ihr Risikofrüherkennungssystem stets auf dem aktuellen Stand und in der Lage, Ihnen auch im weiteren Zeitverlauf zuverlässig detaillierte und präzise Informationen zu liefern.
Referenzen
Zu unseren Kunden zählen in erster Linie öffentliche Eigenbetriebe. Auszug aus unserer Referenzliste:
- Kulturbetrieb der Stadt Aachen
Begleitung der Einführung einer Risikofrüherkennung nach § 10 I EigVO - Bauhof der Stadt Brilon
Begleitung der Einführung einer Risikofrüherkennung nach § 10 I EigVO