Die überörtliche Prüfung der Gemeinden und ihrer Sondervermögen durch die gpaNRW erstreckt sich gemäß § 105 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) u.a. auch darauf, ob erhaltene zweckgebundene Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet worden sind.
Inhalte der Staatszuweisungsprüfung sind die Zuweisungen nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes NRW. Detailliertere Zuweisungsmodalitäten für die jeweiligen Förderprogramme werden durch entsprechende Förderrichtlinien der Fachministerien geregelt.
Unsere Staatszuweisungsprüfung erfolgt unabhängig vom Prüfungszyklus der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen. Sie unterliegt keinem regelmäßigen Turnus und ist fördergebietsbezogen. Das heißt, die Prüfung erfolgt jeweils zu einem zuvor festgelegten Förderprogramm.