Programmprüfung - Kommunale Fachverfahren

Zulassung von Fachverfahren zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW.

 

Allgemeines zur Zulassung

 

Gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.

Hier finden Sie alle Informationen zu dieser gesetzlichen Anforderung.

Für weitere Anfragen und Informationen wenden Sie sich gerne an die rechts aufgeführten Mitarbeiter der gpaNRW.

 

Anfragen können Sie uns auch an das Postfach komfach [at] gpa.nrw.de (komfach[at]gpa[dot]nrw[dot]de) senden. Für vertrauliche Anfragen zu diesem Themenkomplex, die Sie rechtssicher und verschlüsselt senden wollen, steht Ihnen auch unser De-Mail-Postfach unter komfach [at] gpa.nrw.de-mail.de (komfach[at]gpa[dot]nrw[dot]de-mail[dot]de) zur Verfügung.   

Grundlagen

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