In vielen Kommunen liegen für das Straßenvermögen (Straßen, Wege und Plätze) oft nur die Ergebnisse der Erstinventur zur Eröffnungsbilanz vor. Laut § 91 GO NRW in Verbindung mit § 30 KomHVO NRW sind Kommunen jedoch verpflichtet, regelmäßige körperliche Inventuren durchzuführen. Viele Kommunen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Eine dauerhaft fehlende körperliche Inventur kann in der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. In der Folge drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Die körperliche Inventur dient unter anderem dazu, zu überprüfen, ob die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine zuverlässige Beurteilung ist jedoch nur möglich, wenn eine Zustandserfassung durchgeführt wird. Im Rahmen der Inventur erfolgt die Bewertung des in der Anlagenbuchhaltung vorhandenen Straßenvermögens.
Außerdem haben regelmäßig durchgeführte körperliche Inventuren des Straßenvermögens gleich mehrere Vorteile:
- Rechtliche Sicherheit: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt die Kommune vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und stärkt das Vertrauen in die Verwaltung.
- Nachvollziehbarkeit und Transparenz: Eine ordnungsgemäße körperliche Inventur fördert die Transparenz in der Haushaltsführung der Kommune.
- Aktualität und bessere Planung: Eine regelmäßige körperliche Inventur sorgt dafür, dass das Straßenvermögen bekannt ist und aktuell bleibt. Mit aktuellen Daten über den Zustand der Straßen kann die Kommune langfristige Instandhaltungs- und Investitionsstrategien entwickeln, die auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt sind.
- Effiziente Mittelverwendung: Diese entwickelte Instandhaltungs- und Investitionsstrategie ermöglicht es der Kommune, finanzielle Mittel gezielt und effizient einzusetzen, Prioritäten bei Investitionen zu setzen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
- Verbesserte Verkehrssicherheit: Durch die Identifizierung von Schäden oder Mängeln an Straßen und Wegen können diese frühzeitig behoben und damit Folgeschäden vermieden werden. Zudem erhöht sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/Innen.
Eine körperliche Inventur trägt also dazu bei, das Straßenvermögen der Kommune nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Jedoch stellen körperliche Inventuren viele Kommune sowohl inhaltlich als auch personell vor große Herausforderungen:
- Welche Methodik soll bei der Zustandserfassung angewandt werden?
- Wie ist dies mit den knappen personellen Ressourcen zu schaffen?
- Was ist mit Blick auf die Anlagenbuchhaltung zu beachten?
- Wie wird die Vermögensbewertung vorgenommen?
- Wie wirken sich die Inventurergebnisse auf die Buchwerte in der Anlagenbuchhaltung aus?
Stehen sie ebenfalls vor dieser Herausforderung und benötigen Unterstützung?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Jede Kommune benötigt einen individuellen Lösungsansatz. Wir, die gpaNRW, können Sie bei Ihrer nächsten körperlichen Inventur des Straßenvermögens unterstützen. Unsere langjährige Erfahrung haben bereits zahlreiche Kommunen in Anspruch genommen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.