Es ist offiziell durch die gpaNRW bestätigt: Die Gemeinde Reichshof ist ein gutes Beispiel für kommunale Praxis:
In der Organisation des Vergabewesens ist die Gemeinde Reichshof mit zentraler Vergabestelle und aktueller Vergabedienstanweisung gut aufgestellt. Danach ist die zentrale Vergabestelle für alle beschränkten und öffentlichen Vergaben sowie für freihändige Vergaben ab 30.000 Euro der Gemeinde zuständig. Die Dienstanweisung sowie die Ausführungsanweisung werden fortlaufend an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Zuständigkeiten sind klar geregelt, zudem unterstützt eine Vergabemanagementsoftware den Prozess hinsichtlich der Einhaltung des Vergaberechts, indem Teilaufgaben des Verfahrens automatisiert umgesetzt werden. Pflichtige Angaben müssen getätigt werden, damit eine Vergabe abgeschlossen werden kann. Es findet somit eine systembedingte Vergabeprüfung statt. Die eingegebenen Daten werden durch die Software plausibilisiert. Zudem unterstützt die Software die Vergabestelle sowohl bei der Pflege der Bietenden- und Vergabedatenbank, eines Vergaberegisters sowie der Kommunikation mit den Bedarfsstellen als auch mit Bietenden und interessierten Unternehmen.
Ein Einarbeitungskonzept und Fortbildungen sorgen dafür, dass das notwendige Fachwissen bei den Mitarbeitenden vorhanden ist. Die fachtechnische Betreuung von Baumaßnahmen mit tagesaktuellem Blick auf die Kosten wird durch Mitarbeitende mit technischem Hintergrund und Verwaltungsmitarbeitende sichergestellt. So zeigte auch die stichprobenhafte Betrachtung zweier Baumaßnahmen durch die gpaNRW wenig Optimierungsbedarf hinsichtlich der Informations- und Dokumentationspflichten. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss prüft stichprobenartig Baumaßnahmen.
Eine begleitende Prüfung der Vergaben findet jedoch wie in vielen anderen Kommunen nicht statt. Zur Korruptionsprävention müssen noch die korruptionsgefährdeten und besonders korruptionsgefährdeten Bereiche sowie geeignete Maßnahmen festgelegt werden, empfiehlt Anna Bieche: „Zudem sollte Reichshof das Thema Sponsoring in einer Dienstanweisung regeln.“
Wir gratulieren an dieser Stelle nochmals ganz herzlich allen „guten Beispielen“ in NRW zu ihren zukunftsweisenden Ideen und deren Umsetzung.