Neue Benutzungsgebührensatzung für gpaNRW beschlossen | gpaNRW

Neue Benutzungsgebührensatzung für gpaNRW beschlossen

Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 die Benutzungsgebührensatzung 2026 mit einer – auch dank einer erhöhten Landeszuweisung – nur geringen Gebührensteigerung beschlossen. Die Benutzungsgebührensatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 und löst die bisher gültige Benutzungsgebührensatzung 2025 ab.