Aktualisierte Muster-Vergabedienstanweisung der gpaNRW | gpaNRW

Aktualisierte Muster-Vergabedienstanweisung der gpaNRW

„Nach der Bekanntgabe der Neuregelung des Vergabewesens im Unterschwellenbereich durch den § 75a GO NRW, erreichen uns viele Anfragen von Kommunen bezüglich der künftigen Möglichkeiten, interne Regelungen zur Durchführung von Vergaben vornehmen zu können“, berichtet die Leiterin des Kompetenzcenters Vergabe der gpaNRW, Friederike Wandmacher.

Hintergrund ist, dass durch die gesetzliche Neuregelung alle bestehenden (internen) Regelungen über Kommunalvergaben zum 01. Januar 2026 aufgehoben werden. Festlegungen in Dienstanweisungen zu Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich werden damit automatisch außer Kraft gesetzt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema und die aktualisierte Muster-Dienstanweisung für das Vergabewesen der gpaNRW.