Zwei der vielen guten Beispiele kurz vorgestellt

Es ist offiziell durch die gpaNRW bestätigt: Die Stadt Zülpich sowie die Gemeinde Brüggen sind gute Beispiele für kommunale Praxis.

 

Schon 2011 hat die Stadt Zülpich das "Konzept zur Optimierung der Rahmenbedingungen im Bereich des Friedhofswesens" in Eigenregie aufgestellt. Das umfangreiche Entwicklungskonzept betrachtet die Problematik der Überhangflächen, die zurückgehende Auslastung und den Pflegezustand der einzelnen Friedhöfe, die Kostensituation und auch die Konkurrenzfähigkeit der kommunalen Friedhöfe. Daraus resultierend hat die Stadt Zülpich für jeden einzelnen Friedhof Handlungsempfehlungen verschriftlicht und als Anlage dem Konzept beigefügt. 
Darüber hinaus enthält das Konzept zudem Kennzahlen und Grundzahlen, wie z.B. "Entwicklung der Beisetzungsformen, der Erwerbe und Nacherwerbe von Grabstätten je Friedhof" und "Vergleich von Sterbezahl zur Beisetzungszahl". 
Resultierend aus dem Friedhofskonzept hat die Stadt Zülpich beispielweise eine nicht mehr benötigte Friedhofsfläche entwidmet und zu einem Spielplatz umgestaltet. 

 

Die Gemeinde Brüggen hat eine Dienstanweisung für ihr Fördermittelmanagement verabschiedet. Darin hat die Kommune die Rollen der einzelnen Organisationseinheiten sowie die Prozesse bei der Fördermittelakquise und dem Controlling definiert. Die Dienstanweisung ist kurz, kompakt und leicht verständlich gehalten und umfasst mitunter auch Formblätter für die Anlegung und Verwaltung von Förderprojekten, damit alle erforderlichen Informationen auf einen Blick bereitstehen.
In einer zentralen Datei werden alle laufenden Förderprojekte und die dafür geltenden Fristen nachgehalten. Die Einhaltung der Fristen liegt formal gemäß Dienstanweisung weiterhin in der Verantwortung der Facheinheiten. Dabei unterstützt das zentrale Fördermittelmanagement die Facheinheiten.
Da Brüggen über ein zentrales Fördermittelmanagement verfügt, ist die Dienstanweisung primär für ein zentrales Fördermittelmanagement ausgelegt. Sie lässt sich jedoch auch auf eine dezentrale Fördermittelverwaltung übertragen. Die einzelnen Prozesse und Verfahrensschritte sind klar definiert. 

 

Wir gratulieren an dieser Stelle nochmals ganz herzlich allen „guten Beispielen“ in NRW zu ihren zukunftsweisenden Ideen und deren Umsetzung.