Zwei gute Beispiele kurz vorgestellt
Es ist offiziell durch die gpaNRW bestätigt: Die Stadt Zülpich sowie die Gemeinde Brüggen sind gute Beispiele für kommunale Praxis.
weiterlesenNachhaltigkeit im kommunalen Prüfkatalog
Wie gelingt eine zukunftsfähige Steuerung mit dem Haushalt? Dies war die Leitfrage der digitalen Fachtagung der Landesarbeitsgruppe (LAG 21) zum Kommunalen Nachhaltigkeitshaushalt. Neben Einblicken der Stadt Bonn in die Ergebnisse aus anderthalb Jahren Arbeit im Modellprojekt stellte gpa-Präsident Michael Esken vor, wie das Thema Nachhaltigkeit in den Prüfungen der Landesbehörde ab 2025 umgesetzt wird.
weiterlesenKörperliche Inventuren des Straßenvermögens sind für viele Kommunen herausfordernd
In vielen Kommunen liegen für das Straßenvermögen (Straßen, Wege und Plätze) oft nur die Ergebnisse der Erstinventur zur Eröffnungsbilanz vor. Laut § 91 GO NRW in Verbindung mit § 30 KomHVO NRW sind Kommunen jedoch verpflichtet, regelmäßige körperliche Inventuren durchzuführen. Viele Kommunen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Eine dauerhaft fehlende körperliche Inventur kann in der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. In der Folge drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
weiterlesenPraxisbericht zum Beratungsprojekt in Gelsenkirchen zu Instandhaltungsrückstellungen
„Ausgezeichnet konstruktiv“ beschreibt die Stadt Gelsenkirchen selber ihre öffentlichen Bauwerke, darunter das historische Hans-Sachs-Haus oder der Umbau ganzer Industrieareale. Für Projekte dieser Art wurde die Stadt mehrfach ausgezeichnet. Um die Bausubstanz dieser Vorzeige-Gebäude aber auch aller anderen öffentlichen Bauten zu erhalten, braucht es finanzielle Ressourcen für die Instandhaltung.
Die gpaNRW hat gemeinsam mit der Verwaltung in Gelsenkirchen die Prozesse für eine bessere Planung optimiert.
Haushaltssatzung 2025
Hier können Sie alle Informationen zur Haushaltssatzung 2025 der gpaNRW einsehen.
weiterlesenNeue Benutzungsgebührensatzung
Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Benutzungsgebührensatzung 2025 mit einer – auch Dank einer erhöhten Landeszuweisung – moderaten Gebührensteigerung beschlossen.
Die Benutzungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.
Hier können Sie die Benutzungsgebührensatzung einsehen.
weiterlesenNeue Verwaltungsgebührensatzung
Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Die Verwaltungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.
Hier können Sie die Verwaltungsgebührensatzung einsehen.
weiterlesenNeue Stellenausschreibung in Prüfung und Beratung
weiterlesenSchulgirokonten - Benefit oder Ärgernis?
Aktuell erreichen die gpaNRW verstärkt Fragen zum Umgang mit Schulgirokonten. Es geht um die Verantwortung für Girokonten und die darauf liegenden Gelder, funktionierende Kontrollinstanzen und die Aufsicht über die Konten. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt die gpaNRW mit diesem ausführlichen, mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Beitrag.
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