Beratungsangebot zur Konzeption eines tragfähigen Krisenmanagements
Kommunen müssen über robuste Strukturen und Prozesse verfügen, um effektiv und rechtssicher auf Krisensituationen reagieren zu können. Die Prüfungen der gpaNRW in den kreisfreien Städten und im kreisangehörigen Raum haben gezeigt, wie herausfordernd die Organisation eines tragfähigen, strukturierten Krisenmanagements in den Kommunalverwaltungen sein kann. Genau hier setzt das Beratungsangebot der gpaNRW an, um Kommunen dabei zu unterstützen, ihr Krisenmanagement strukturiert, praxistauglich und resilient weiterzuentwickeln.
Maßgeschneiderte Beratung für eine rechtskonforme Gebührenkalkulation
Die Durchführung von Gebührenkalkulationen (Vor- und Nachkalkulation) ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzplanung. Sie dient der Festlegung von gerechten und transparenten Gebühren für Dienstleistungen, die von der Kommune angeboten werden. Oftmals fehlt Kommunen hierfür das erforderliche Fachpersonal mit dem aktuellen Fachwissen fehlt und aktuelle Gebührenkalkulationen oft mangels personeller Ressourcen unterbleiben Die gpaNRW steht den Kommunen als kompetente Partnerin zur Seite und bietet eine maßgeschneiderte Beratung, um diese Herausforderung sicher zu meistern. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Kommunen bei der rechtskonformen Gebührenkalkulation und helfen, die Prozesse effizient und transparent zu gestalten.
Kreisfreie Städte 2023-2025 geprüft - Gesamtbericht ist da!
Die bereits vierte überörtliche Prüfungsrunde der 23 kreisfreien Städte in NRW durch die gpaNRW hat im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 stattgefunden. Jetzt liegen die Ergebnisse als Gesamtbericht vor. Schwerpunktthemen in der Prüfung waren u. a. die Finanzen, die Hilfen zur Erziehung mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Informationstechnik und das Kommunale Krisenmanagement. Erstmalig hat die gpaNRW zudem Aspekte von Klimaschutz und Nachhaltigkeit in verschiedenen Prüfgebieten thematisiert.
Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung ist erfolgt
Die redaktionelle Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung hat der Verwaltungsrat der gpaNRW in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 beschlossen. Die Anpassung war erforderlich aufgrund einer Änderung der Bezugsnorm im Gesetz über die Gemeindeprüfungsanstalt (GPAG).
Neue Benutzungsgebührensatzung für gpaNRW beschlossen
Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 die Benutzungsgebührensatzung 2026 mit einer – auch dank einer erhöhten Landeszuweisung – nur geringen Gebührensteigerung beschlossen. Die Benutzungsgebührensatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 und löst die bisher gültige Benutzungsgebührensatzung 2025 ab.
Haushaltssatzung 2026 - Bekanntmachung
Nach Beschluss des Verwaltungsrates vom 15. Dezember 2025 und bestätigter Anzeige des Haushaltes durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 19. Dezember 2025 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Stadt Mönchengladbach ist „Gutes Beispiel“ im Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung
Die Stadt Mönchengladbach ist von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) als „Beispiel für gute kommunale Praxis“ im Prüfgebiet „Hilfe zur Erziehung“ (HzE) ausgezeichnet worden. Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW, überreichte Oberbürgermeister Felix Heinrichs persönlich die Auszeichnung im Mönchengladbacher Rathaus.
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Stadt Krefeld als „Gutes Beispiel“ ausgezeichnet
Die Stadt Krefeld ist von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) als „Beispiel für gute kommunale Praxis“ im Handlungsfeld „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ (WiJu) ausgezeichnet worden. Michael Esken, Präsident der gpaNRW, überreichte Stadtdirektor Markus Schön persönlich die Auszeichnung im Krefelder Rathaus.
Aktualisierte Muster-Vergabedienstanweisung der gpaNRW
Zum 01. Januar 2026 treten grundlegende Änderungen für die kommunalen Vergaben im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die bisher geltenden landesrechtlichen Vorschriften für den Unterschwellenbereich werden aufgehoben. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Gestaltungs- und Vergabefreiheiten. Zugleich werden alle eventuell bestehenden (internen) Regelungen über Kommunalvergaben aufgehoben. Die gpaNRW stellt ein aktualisiertes Muster für eine Vergabedienstanweisung zur Verfügung, das bei Bedarf als Grundlage für die Regelung von Auftragsvergaben ab 2026 dienen kann.