Wege zu konsolidieren

Wege zu konsolidieren kann man im Maßnahmenkatalog finden.

In dem Maßnahmenkatalog wurden die Konsolidierungsmaßnahmen der 64 Stärkungspaktkommunen der Stufe 1, 2 und 3 zusammengefasst.

 

Die gpaNRW hat die Haushaltssanierungspläne für die Haushaltsjahre 2012 bis 2019 ausgewertet und damit das gesamte, inhaltliche Konsolidierungsspektrum der Kommunen berücksichtigt. Für jede Maßnahme ist der Konsolidierungsbeitrag im Ist von 2012 bis 2018 dargestellt, im Plan ab 2019. Zudem wurden die Maßnahmen nach Produktbereichen und -gruppen, den Maßnahmentypen sowie nach den Aspekten „Reduzierung von Aufwendungen“ und „Steigerung von Erträgen“ unterteilt. Der Maßnahmenkatalog eignet sich in erster Linie als Überblick zu aktuellen Konsolidierungsthemen in den Stärkungspaktkommunen – zudem kann er als Anregung für Konsolidierungsmöglichkeiten dienen.

 

Einige Maßnahmen, die nicht als gutes Beispiel dienen (z.B. wenn diese nicht von der Kommune beeinflusst werden können), sind in dem Maßnahmenkatalog nicht enthalten. Bereits abgesetzte Maßnahmen können in dem Maßnahmenkatalog noch enthalten sein, wenn diese als gutes Beispiel dienen. Folglich ist der Hinweis wichtig, dass dieser Maßnahmenkatalog aufgrund der fehlenden bzw. nicht mehr aktuellen Maßnahmen nicht die gesamte Summe der Konsolidierungsbeträge (Ist und Plan) je Kommune darstellt.

Die gpaNRW wird den Maßnahmenkatalog über Konsolidierungsmaßnahmen regelmäßig fortschreiben. Den aktuellen Maßnahmenkatalog können Sie unten auf dieser Seite oder hier einsehen.