Stellungnahmepflicht gemäß § 105 GO NRW | gpaNRW

Stellungnahmepflicht gemäß § 105 GO NRW

Hier können Sie die Änderungen im Stellungnahmeverfahren zu den Feststellungen und Empfehlungen in unseren Prüfberichten einsehen.

Stellungnahmepflicht gemäß § 105 GO NRW

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