Kommentar zum Kommunalhaushaltsrecht NRW grundlegend überarbeitet!

Die gpaNRW unterstützt die Kommunen in NRW bei der Anwendung des Kommunalhaushaltsrechtes durch Ausarbeitungen zu verschiedenen Fachthemen, Schulungsangeboten und den Kommentar zum Kommunalhaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen (bisher: Gemeindehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen).

Zwei der Autorinnen, Sandra Heß und Sandra Rettler, präsentieren die aktuelle Nachlieferung zum Haushaltsrechtskommentar

Der Kommentar wird seit 2005 im Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden (ISBN: 978-3-8293-0729-1) verlegt und laufend aktualisiert. Hierbei fließen unsere umfangreichen Erfahrungen bei der Umsetzung des NKF und dessen Weiterentwicklung ein.

 

Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) und die am 01. Januar 2019 in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) haben sich umfangreiche Änderungen der gesetzlichen Vorschriften zum NKF ergeben.

 

Um den Kommunen die Arbeit mit den umfangreichen gesetzlichen Änderungen zu erleichtern, hat die gpaNRW eine erste grundlegende Überarbeitung des Kommentars zur KomHVO NRW vorgenommen. Die 13. Nachlieferung liegt nun druckfrisch vor

Der erste Teil der Überarbeitung wurde mit der 12. Ergänzungslieferung im September ausgeliefert, der dritte Teil (14. Lfg.) folgt für Abo-Kunden im November.

Für Neukunden ist das komplette Grundwerk, inkl. aller Neuerungen, ebenfalls ab November 2019 verfügbar.

 

Die auf unserer Internetseite veröffentlichten Ausarbeitungen zum NKF werden in den nächsten Wochen ebenfalls überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Hierbei werden auch die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) zu Auslegungsfragen der KomHVO NRW berücksichtigt.

Darüber hinaus bieten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen konzipierte Inhouseschulungen zu den umfangreichen gesetzlichen Änderungen an, z.B.

  • für einen Gesamtüberblick zu den Änderungen durch das 2. NKFWG NRW und der KomHVO NRW oder
  • zu speziellen Themenfelder wie Komponentenansatz, Wirklichkeitsprinzip, etc.
     

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für unsere Beratungsleistungen.