Gute Beispiele - Hansestadt Warburg und Landschaftsverbände

Präsident Heinrich Böckelühr ließ es sich nicht nehmen, persönlich nach Warburg zu kommen, um Bürgermeister Michael Stickeln über die gpa-Auszeichnung zu informieren.

Die Hansestadt Warburg hat seit 2013 ein Straßenaufbruch-Management installiert. In einer Excel-basierten Datei sind alle Straßenaufbrüche dokumentiert, die an den Verkehrsflächen der Hansestadt vorgenommen wurden.

 

Von links: Bürgermeister der Hansestadt Warburg Michael Stickeln und gpa-Präsident Heinrich Böckelühr

Dadurch lassen sich ablaufende Gewährleistungsfristen detailliert nachverfolgen. Vor Ablauf der Fristen werden durch Ortstermine die Zustände der geschlossenen Aufbrüche aufgenommen. Bei Beanstandungen werden die verantwortlichen Straßenbaufirmen oder deren Auftraggeber in Regress genommen und zum Nachbessern aufgefordert. Somit belasten Folgeschäden aus den Aufbrüchen nicht zusätzlich den Haushalt.

Berechnungen der Hansestadt zeigen, dass durch dieses Aufbruchmanagement im Schnitt Einsparungen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr erzielt werden konnten.

„Daher wird diese kluge und vorausschauende Aufbruchmanagement-Organisation der Hansestadt Warburg von uns mit der Auszeichnung eines guten Beispiels für nachhaltiges kommunales Wirtschaften geehrt!“, betont Präsident Heinrich Böckelühr.

Bürgermeister Michael Stickeln freut sich über das Lob und erklärt: „Wir freuen uns natürlich wirklich sehr über die anerkennende Auszeichnung der gpaNRW.

Durch das Aufbruchsmanagement können wir mit relativ kleinem Aufwand große jährliche Einsparungen realisieren. Das Aufbruchsmanagement sorgt dafür, dass die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte durch die Aufbrüche nicht unsachgemäß in ihrer Substanz beeinträchtigt werden.

Außerdem können die eingesparten Gelder wieder in die Straßenunterhaltung reinvestiert werden.“

„Mit der Ausweisung von guten Beispielen wollen wir auf besonders gutes Wirtschaften und Handeln in den Kommunen aufmerksam machen. Von den Besten lernen wird so praktisch möglich. Das gute Beispiel der Hansestadt Warburg und viele andere aus verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Das Angebot wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert“, führt Präsident Heinrich Böckelühr abschließend aus, „In unserem nächsten gpa-Newsletter werden wir das gute Beispiel der Hansestadt Warburg auch noch einmal aufgreifen. Für den Newsletter können sich interessierte Verwaltungsbedienstete, Kommunalpolitiker und Bürger auf unserer Internetseite anmelden.“

 

Bei der überörtlichen Prüfung der beiden Landschaftsverbände konnte die gpaNRW ein weiteres gutes Beispiel für vorbildliches kommunales Handeln im Bereich des Bauinvestitionscontrollings (BIC) feststellen.

 

Nach dem Verständnis der gpaNRW liegt ein wichtiges Steuerungspotenzial mit deutlichen finanziellen Auswirkungen und damit auch Einsparmöglichkeiten bei einer qualifizierten Be-darfsplanung weit im Vorfeld der Umsetzung einer (Bau-)Maßnahme.

 

So muss jeder nennenswerten Bauinvestition am Anfang des Projektes eine Definition voraus-gehen, was geplant und gebaut werden soll. Die wesentlichen Ziele und Bedingungen werden durch den Bauherrn vorgegeben. Zur Erreichung dieser Vorgabe ist in der Regel eine ressort-übergreifende Entscheidungsfindung im Vorfeld notwendig.

 

Bei den beiden Landschaftsverbänden ist die Organisation und Zuordnung des BIC zwar unterschiedlich, allerdings ist die inhaltliche Ausgestaltung dieses Themenfeldes sehr ähnlich. Es existieren zielführende Richtlinien sowie Geschäfts- und Verfahrensanweisungen. In diesen wird das gesamte Verfahren beschrieben. Grundlage des internen Verfahrens sind beim Landschaftsverband Westfalen –Lippe (LWL) sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) die folgenden Projektphasen:

  • Bedarfsableitung,
  • Projektdefinition,
  • Vorentwurfsplanung,
  • Entwurfsplanung,
  • Ausführungsphase.

In den einzelnen Phasen werden die notwendigen Inhalte und Entscheidungen beschrieben. Ab einer bestimmten, intern festgelegten Investitionssumme werden bei bzw. vor Durchführung von (Bau-)Maßnahmen die entsprechenden Verfahren angewendet und durchlaufen.

 

Mit diesem Verfahren haben der LVR sowie der LWL ein geeignetes Instrument eingeführt, welches sich in der praktischen Anwendung bewährt hat und somit als gutes Beispiel kommunaler Praxis ausgewiesen wird.

 

Weitere gute Beispiele und Handlungsempfehlungen finden Sie hier.