Die gpaNRW hat die klassischen Aufgaben des Personenstandswesens betrachtet. Dies sind Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen sowie Eheschließungen. Bei den Eheschließungen differenziert die gpaNRW danach, ob nur die Anmeldung oder Trauung in einer Kommune stattfinden oder beides. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Aufgaben finden sich im Personenstandsgesetz sowie in der Verordnung hierzu. Die Kommune kann durch ihre Steuerung und Organisation beeinflussen, ob sie die Aufgaben des Personenstandswesens wirtschaftlich wahrnimmt.
Einflussfaktoren
Die gpaNRW berücksichtigt unter anderem folgende Einflussfaktoren, die sich auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auswirken können:
- Fallzahlen, beeinflusst von örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Geburtskrankenhäuser (Geburten), Senioreneinrichtungen und Kliniken (Sterbefälle) und
- Beliebtheit der Kommune als Trauort.
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In diesem Dokument finden Sie Kennzahlen, Benchmarks, Handlungsmöglichkeiten, gute Beispiele und einen Ansprechpartner bei der gpaNRW.