Zum 01. Januar 2003 durch Gesetz als Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen gegründet, prüfen wir die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit. Auf Wunsch beraten wir und unterstützen durch Serviceleistungen. Hierzu haben wir uns straff organisiert und an strategischen Zielen ausgerichtet.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Haushalte der Kommunen. In ihrem Sinne verfolgt die überörtliche Prüfung folgende Ziele:
- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit,
- Erhöhung der Steuerungsfähigkeit,
- Sicherung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns sowie
- Förderung der Fortentwicklung kommunaler Selbstverwaltung.