Im Austausch: KAV NW und Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Am 01. März 2023 trafen sich die Stellvertreterin des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW), Simone Kaspar, und der Hauptgeschäftsführer des KAV NW, Dr. Bernhard Langenbrinck, zu einem Meinungs- und Informationsaustausch in Herne in den Räumlichkeiten der gpaNRW. Bei dem Informationsaustausch zu den jeweiligen Aufgabenbereichen und der sich aktuell ergebenden Themenstellungen wurden nochmals die thematischen Schnittstellen zwischen der gpaNRW und dem KAV NW sehr deutlich.

Dr. Bernhard Langenbrinck ist Hauptgeschäftsführer beim Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen.

  • Effekte des demografischen Wandels

Ein wichtiges Thema in dem Meinungsaustausch bildeten die Effekte des demografischen Wandels auf die Personalsituation der kommunalen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.

 

Frau Kaspar stellte hierzu näher dar, wie sich im Rahmen der Prüfungs- und Beratungstätigkeit der gpaNRW in letzter Zeit die Einschätzungen zu den Personalkennzahlen verändert hätten. Das Thema von etwaigen „Personalüberhängen“, welches man früher an der einen oder anderen Stelle, z. B. in der Beratung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen thematisiert hätte, würde in der Praxis aufgrund der Auswirkungen des demografischen Wandels keine relevante Rolle mehr spielen; vielmehr würde für die kommunalen Arbeitgeber die Problematik der ausreichenden Gewinnung von Fach- bzw. Arbeitskräften immer mehr in den Vordergrund rücken. Insofern richtet die gpaNRW ihren Focus in der überörtlichen Prüfung zunehmend auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in den Kommunen.

 

Herr Dr. Langenbrinck pflichtete dieser Einschätzung vollumfänglich bei und stellte seinerseits dar, dass sich der Arbeitskräftebedarf im kommunalen Bereich zwischenzeitlich nicht mehr nur auf den Bereich von Fachkräften in den oberen Entgeltgruppen beziehe, sondern ein allgemeiner Personalgewinnungsbedarf quer durch alle Entgeltgruppen bestehe. Aus vielen Gesprächen mit Quereinsteigern in die kommunalen Verwaltungen konnte Frau Kaspar berichten, dass gerade das Argument des sicheren Arbeitsplatzes in aktuell unruhigen Zeiten wieder ein Entscheidungskriterium für die Bewerbung im öffentlichen Dienst darstelle. Dieses Argument sollte man daher nicht unterschätzen, wenn es um die Personalrekrutierung gehe. Wichtig sei ihres Erachtens jedoch, Quereinsteiger auf ihre Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung gut vorzubereiten, fortzubilden und zu begleiten, damit diese sich in dem besonderen System der öffentlichen Verwaltung schnell zurechtfinden. Damit kommt dem Onboarding eine zentrale Bedeutung beim Quereinstieg zu.

 

  • Stellenbewertungen

Im Rahmen des weit gefächerten Aufgabenportfolios der gpaNRW erläuterte Frau Kaspar, dass auch das Thema „Stellenbewertung“ für kommunale Arbeitgeber als Beratungsangebot im Leistungsspektrum enthalten sei. Die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen sei groß – insbesondere im Bereich der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten. Im Rahmen der begrenzten personellen Ressourcen würde das diesbezügliche Beratungs- und Serviceangebot allerdings derzeit eher nur einzelfallbezogen angeboten werden können. Herr Dr. Langenbrinck erläuterte, dass auch im Bereich des KAV NW Fragestellungen der Stellenbewertung und der sachlich richtigen Eingruppierung von Tarifbeschäftigten seit jeher eine wichtige Rolle im Aufgabenspektrum des KAV NW einnähmen. Der KAV NW würde hier im Rahmen der personellen Möglichkeiten u.a. über das Anbieten von Workshops oder auch von Seminarveranstaltungen in Kooperation mit kommunalen Studieninstituten versuchen, den Informationsbedarf der kommunalen Verbandsmitglieder in Sachen Stellenbewertung und Eingruppierung so weit wie möglich abzudecken.

 

  • Flexibilisierungsmöglichkeiten und Grenzziehungen für Arbeitgeberleistungen

Vor dem Hintergrund des zunehmend enger werdenden Beschäftigtenmarktes und der sich hieraus ergebenden Personalgewinnungsprobleme stellten sowohl Frau Kaspar als auch Herr Dr. Langenbrinck im Weiteren gemeinsam fest, dass kommunale Arbeitgeber in zunehmendem Maße die Flexibilisierungsoptionen des öffentlichen Tarifrechts ausschöpfen würden, um Personal zu gewinnen und zu binden, sei es z.B. durch die Nutzung der Möglichkeiten zur Vorweggewährung von Entgeltstufen (vorgezogene Stufensteigerung) oder aber auch mittels der Nutzung einer Fachkräftezulage aufgrund der VKA-Fachkräfterichtlinie. Diese Fachkräftezulagen wären für die kommunalen Arbeitgeber sehr wichtig. Frau Kaspar und Herr Dr. Langenbrinck stimmten darin überein, dass unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie der rechtlichen Legitimation bei der Gewährung von Geldleistungen an die Tarifbeschäftigten jeweils eine tarifvertragliche oder verbandsrechtlich legitimierte Grundlage gegeben sein müsse.

 

Herr Dr. Langenbrinck wies in diesem Zusammenhang auf die Gefahr für die kommunalen Verwaltungsspitzen hin, dass bei einem Überschreiten der vorgegebenen normativen Grenzen für die Gewährung von Leistungen an die Beschäftigten die Gefahr drohe, in den strafrechtlichen Anwendungsbereich des Untreuetatbestandes nach § 266 StGB zu geraten.

 

Frau Kaspar berichtete in diesem Zusammenhang, dass dann, wenn sich im Rahmen der überörtlichen Prüfungstätigkeiten der gpaNRW u. U. derartige Fragestellungen ergäben, auch seitens des GPA NRW darauf hingewiesen werde müsse, dass tarifrechtliche oder landesgesetzliche Vorgaben bei der Gewährung von Leistungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten Rechnung zu tragen sei – auch wenn der Handlungsdruck der Kommunen hier durchaus nachvollziehbar sei.

 

Sowohl Frau Kaspar als auch Herr Dr. Langenbrinck bekräftigten am Ende des interessanten und konstruktiven Gesprächs die Absicht, auch weiterhin im Gesprächsaustausch bleiben zu wollen.

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Simone Kaspar ist Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW