Organe der gpaNRW sind der Verwaltungsrat und der Präsident.
Der Verwaltungsrat besteht aus je drei Vertretern der Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW, des Landkreistages NRW und des Städtetages NRW sowie einem Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Als „Herr über die Finanzen“ beschließt und überwacht er den Haushalt der gpaNRW und befindet u. a. über die Gebührensatzung.