Wichtig: Funktionsfäge SAE-Strukturen

„Gefühlt ist Dauerkrise.“ Diese Aussage hören die Prüferinnen und Prüfer der gpaNRW immer öfter bei ihrer täglichen Arbeit in den Rathäusern.

Gerade für die kommunale Familie ist diese „Gefühlslage“ nachvollziehbar und leider sehr real. Neben den täglichen Herausforderungen, die u.a. die adäquate Unterbringung geflüchteter Menschen mit sich bringt, haben auch die Corona-Pandemie sowie teils große Unwetterereignisse die Kommunen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit geführt. Zudem hat der russische Angriffskrieg gravierende Auswirkungen u.a. auf die Wirtschaft. Massive Preissprünge bei Energieträgern wie Gas und Elektrizität haben nicht nur unmittelbaren Einfluss auf die Betriebe und Unternehmen, sondern auf das gesamte gesellschaftliche Leben, gerade auch in den Kommunen.

Konkret bedeutet dies für die Städte und Gemeinden, dass sie sich auf alle denkbaren und bislang undenkbaren Krisenszenarien vorbereiten müssen:

 

Der Sensibilisierungserlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen[1] fordert die Kommunen auf, sich im Hinblick auf eine etwaige Gas- und Energiemangellage und damit auf Stromausfälle bis zu 72 Stunden Dauer vorzubereiten. Dies bedarf umfassender tragfähiger Konzepte – die bloße Anschaffung von Notstromaggregaten reicht dazu bei weitem nicht aus.

 

Die Kommunen sind unmittelbar vor Ort bei den Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger im Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses selbst nicht helfen können und sich daher direkt an das örtliche Rathaus wenden. Sie erwarten unmittelbar Rat und Unterstützung. Die Kommunen müssen gerade auch dann handlungs- und funktionsfähig bleiben, wenn außergewöhnliche Ereignisse eintreten, welche die Grundversorgung der Bevölkerung von jetzt auf gleich außer Kraft setzen. Dies betrifft insbesondere die Versorgung mit Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation. Verlässliche und dauerhaft gesicherte Handlungsfähigkeit ist gerade in außergewöhnlichen Lagen ein wesentlicher Baustein der kommunalen Sicherheitsinfrastruktur.

 

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) eingerichtet. Bei unseren Prüfungs- und Beratungstätigkeiten stellen wir allerdings häufig fest, dass diese Stäbe aufgrund von veralteten Strukturen, mangelhafter technischer Ausstattung, fehlender Ausbildung des Personals oder schlicht aufgrund nicht funktionsfähiger Notstromversorgung im Ereignisfall nicht handlungsfähig sind. Aus Sicht der gpaNRW sollten die Kommunen ihre bisherigen Vorkehrungen für den Ereignisfall daher kritisch hinterfragen. Durch umfangreiche Soll-/Ist-Analysen kann die gpaNRW gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort mögliche Schwachstellen frühzeitig erkennen und beseitigen:

 

  • Hat die Kommune überhaupt SAE-Strukturen eingerichtet?
  • Hat sie personelle Maßnahmen umgesetzt, um alle SAE-Funktionen verlässlich und auch für eine länger andauernde Krise zu besetzen?
  • Sind alle technischen Voraussetzungen für die effektive Arbeit des SAE erfüllt?
  • Sind die für den SAE vorgesehenen Mitarbeitenden für ihre Aufgabe ausgebildet und übt die Kommune die Arbeit im SAE regelmäßig mit den Mitarbeitenden?
  • Hat die Kommune belastbare und funktionierende Konzepte zur Notstromversorgung entwickelt?
  • Hat die Kommune Vorkehrungen getroffen, um auch bei längeren Stromausfällen die notwendigen IT-Komponenten und IT-Fachanwendungen, etwa das Geoportal, nutzen zu können?
  • Hat die Kommune eine verlässliche Alarmierungsmöglichkeit der Stabsmitglieder technisch sichergestellt?
  • Kurz: Ist die Kommune auch unter außergewöhnlichen Bedingungen ad hoc und verlässlich handlungs- und funktionsfähig?

 

Die Risikowahrscheinlichkeit länger anhaltender Stromausfälle ist inzwischen deutlich gestiegen. Insbesondere die unterschiedliche Belastung der Netzinfrastruktur, z.B. bei Spitzenlasten und gleichzeitiger Nutzung erneuerbarer Energien in ungünstigen Witterungsphasen, bei besonderen Unwetterlagen sowie durch Sabotageakte, kann im worst case einen Blackout zur Folge haben.

 

Auch andere Gründe können für eine Kommune einen so großen Koordinierungsbedarf mit sich bringen, dass die Aufgabenerledigung nur unter den Bedingungen eines SAE effektiv erfolgen kann. Dies können beispielsweise außergewöhnlich große Brände oder Unfälle, Großveranstaltungen, Unwetterlagen, Kampfmittelfunde oder weitere plötzlich auftretende Ereignisse sein.

 

Die kreisangehörigen Kommunen können sich nicht darauf zurückziehen, dass der Krisenstab des Kreises ab der festgestellten Großeinsatzlage oder Katastrophe im Landkreis alle Maßnahmen selbständig koordiniert und übernimmt. Vielmehr kommt es gerade bei großen Ereignissen maßgeblich darauf an, dass die Kommune vor Ort gut aufgestellte und somit effektive SAE-Strukturen vorhält, handlungsfähig ist und bleibt.

 

Professionelles Handeln im Krisenmanagement - sowohl auf der Ebene der Verwaltung als auch der Politik - ist für den wirksamen Schutz der Bevölkerung eine zwingende Voraussetzung.

 

Die gpaNRW unterstützt Ihre Kommune gerne bei der Einführung oder Weiterentwicklung maßgeschneiderter SAE-Strukturen. Unser Ansprechpartner Tobias Fuß, Team 3.20 Sicherheit und Ordnung freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Sie erreichen Herrn Fuß telefonisch unter 0173 34 86 153 oder per Mail über tobias.fuss [at] gpa.nrw.de

 

[1] Erlass des IM NRW vom 29. Juli 2022, Az.: 33-52.06.05-CH4 zur Gas- und Energiemangellage