Die „neue gpa-Aufgabe“ der Zulassung von IT-Fachverfahren in der kommunalen Haushaltswirtschaft nimmt weiter Gestalt an. Die in den zurückliegenden Monaten ausgearbeiteten inhaltlichen und organisatorischen Überlegungen wurden gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) abgestimmt und konkretisiert. Hierzu zählen auch eine Auslegungshilfe zu den Regelungen des neuen § 94 Abs. 2 GO NRW sowie der Kern des zukünftigen Verfahrens, die Kriterien der Zulassung.
Im Mai 2020 konnten nun zwei weitere wichtige Meilensteine der Vorbereitung erreicht werden:
Das MHKBG hat einen mit der gpaNRW abgestimmten Erlass entworfen, der verbindliche Hinweise zum Zulassungsverfahren enthält. Der Erlass wurde zwischenzeitlich den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Weiterhin wurde auch zwischen der gpaNRW und dem MHKBG ein Entwurf der Verwaltungsvorschrift abgestimmt, der die Prüfkriterien der Programmzulassung beschreibt. Auch dieser Entwurf wurde jetzt den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt.
Der aktuelle Zeitplan der gpaNRW sieht vor, dass ab dem 4. Quartal 2020 mit den Zulassungsverfahren begonnen werden kann.
Dem für die Zulassung zuständigen Fachteam der gpaNRW liegen bereits formlose Anträge auf Zulassung gem. § 94 Abs. 2 GO NRW vor. Hersteller von Fachverfahren der kommunalen Haushaltswirtschaft können diese – bis zur Umsetzung eines formgebundenen Verfahrens – unter der eMail-Adresse: komfach [at] gpa.nrw.de bzw. der deMail-Adresse: komfach [at] gpa.nrw.de-mail.de einreichen. Auch Fachfragen zum Thema können bereits jetzt unter dieser Kontaktmöglichkeit gestellt werden.