Vergleichen: "Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld"

Das Wohngeld Plus Gesetz hat angesichts daraus resultierender, teils erheblicher Fallzahlensteigerungen allerorts die Personalausstattung der Wohngeldstellen in den Fokus gerückt. Mit der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters stellen wir der kommunalen Familie als ergänzende Orientierungsgröße den interkommunalen Vergleich der bereits seit vielen Jahren etablierten Leistungskennzahl „Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld“ aus den kleinen kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung. Grundlage dieser Kennzahl ist die Stellenausstattung der Sachbearbeitung bezogen auf die Wohngeldberechnungsfälle laut amtlicher Wohngeldstatistik von IT.NRW im Jahr 2021. Erfreulicherweise liegen aus der aktuellen Prüfungsrunde bereits für 34 Kommunen belastbare interkommunale Vergleichswerte für das Betrachtungsjahr 2021 vor.

 

Damit jede Kommune ihren Kennzahlenwert gut einordnen kann, stellen wir in der folgenden Tabelle sowohl die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, als auch drei Viertelwerte dar.

Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen.

 

Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 2021 – Stand 29.11.2022

Sie können den interkommunalen Vergleich gerne für Ihre Steuerung nutzen. Haben Sie Fragen zu der Kennzahl? Oder benötigen Sie tiefergehende Beratung? Wir führen auch individuelle Stellenbemessungen durch. Sprechen Sie uns gerne an.