Stärkungspakt Stadtfinanzen

Für die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 und 2 endet die Geltung des Stärkungspaktgesetzes am 31. Dezember 2021. Diesen Kommunen ist es laut dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW weit überwiegend gelungen, die laufende Haushaltsplanung strukturell ausgeglichen zu gestalten und dies auch in den Jahresabschlüssen nachzuweisen (siehe hierzu auch Erlass MHKBG vom 14.05.2021, AZ 304-46.13 - 680/20).

 

Damit wurde das primäre Programmziel, den strukturellen Haushaltsausgleich für seit Jahren finanziell stark belastete Kommunen wiederherzustellen, erreicht. Das Angebot, sich durch die bei der gpaNRW angesiedelte Task Force auf freiwilliger Basis beraten zu lassen, wurde von den Stärkungspaktkommunen ganz überwiegend angenommen. Dabei beriet die Task Force der gpaNRW sowohl bei der Aufstellung wie bei der Umsetzung der Haushaltssanierungspläne. Zusammen mit den Kommunen wurden zahlreiche Maßnahmen entwickelt, die in der Regel als Muster für erforderliche Haushaltskonsolidierung in der „kommunalen Familie“ gelten können. Die gpaNRW veröffentlicht einen entsprechenden „Maßnahmenkatalog“ auf ihrer Homepage. Sie soll Gestaltungsoptionen für alle Kommunen in NRW eröffnen.

 

Wie geht es nun weiter? Für die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 und 2 gelten ab dem 01. Januar 2022 wieder uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre ab 2022 sind der zuständigen allgemeinen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Für Kommunen, die zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufweisen, gilt allerdings, dass die Haushalte dieser Kommunen der Verpflichtung unterliegen, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW aufzustellen und jährlich fortzuschreiben. Die Haushaltssatzung mit HSK ist ebenfalls der jeweiligen allgemeinen Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Für die Kommunen, die am Stärkungspakt Stadtfinanzen in der Stufe 3 teilnehmen, gelten die Bedingungen des Stärkungspaktes noch bis Ende 2022. Diese Kommunen werden von der gpaNRW weiterhin beratend unterstützt.