Informieren: Jahresabschlussprüfung gem. § 106 GO NRW

Gibt es eigentlich noch die Jahresabschlussprüfung (JAP) gem. § 106 GO NRW?

Wie so oft lautet die Antwort auf diese Frage: „Es kommt darauf an!“

 

Grundsätzlich wurde die Jahresabschlussprüfung (JAP) gem. § 106 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Rahmen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG) zum 31. Dezember 2018 abgeschafft und die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen durch die Neufassung des § 103 GO NRW sichergestellt.
 

Aufgrund der Übergangsregelung in Artikel 10 des 2. NKFWG bleibt aber die gpaNRW für alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 31. Dezember 2020 die gesetzliche Jahresabschlussprüferin.

Es kommt in der Beantwortung der Eingangsfrage somit darauf an, ob noch Jahresabschlüsse bis einschließlich 31. Dezember 2020 gem. § 106 GO NRW a.F. oder neuere Abschlüsse nach Maßgabe des aktuell gültigen § 103 GO NRW zu prüfen sind. Ein Hinweis zur terminlichen Einordnung: Grundsätzlich hätten sämtliche Jahresabschlüsse nach Maßgabe von § 26 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) „innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres“ bereits vorliegen müssen. So gibt es zum Beispiel Kommunen, die für die ausstehenden Jahresabschlüsse befristet auf externe Dienstleister zurückgegriffen haben, um die Rückstände aufzuholen und diesen Verstoß gegen die EigVO NRW aufzulösen.

 

Wenn bei Ihnen noch ein oder mehrere Jahresabschlüsse nach altem Recht ausstehen, haben wir Sie bereits kontaktiert und um eine baldige Abwicklung der ausstehenden Jahresabschlussprüfungen gebeten.
Unabhängig von der gesetzlichen Regelung gab und gibt es natürlich immer wieder Sachverhalte, die eine zeitnahe und fristenkonforme Aufstellung verzögern. Die Gründe hierfür sind so vielfältig wie die Kommunen und die Betriebe selbst unterschiedlich sind. Dies zeigt sich auch im Bearbeitungsstand der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020:
Aktuell stehen noch 49 Jahresabschlussberichte aus, davon 16 aus 2019 und früher.

 

Wir sind bestrebt, die ausstehenden Jahresabschlussprüfungen im kommenden Jahr 2023 zu Ende zu führen. Hierzu sind wir aber auch auf die stringente Mitwirkung aller beteiligten Kommunen und Betriebe für einen Abschluss der Prüfungen angewiesen. Wir setzen auf Ihre aktive Unterstützung, um innerhalb von insgesamt drei Jahren nach dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist die verbliebenen Jahresabschlussprüfungen „erledigen“ zu können.

 

Ansprechpartner für die Jahresabschlussprüfungen gem. § 106 GO NRW a.F. ist Herr Harald Debertshäuser. Sie erreichen Herrn Debertshäuser unter 0172/261 5613 oder per Mail: Harald.Debertshaeuser [at] gpa.nrw.de (Harald[dot]Debertshaeuser[at]gpa[dot]nrw[dot]de) . Er nimmt aktuelle Informationen zum Sachstand der ausstehenden Berichte gerne entgegen.

 

Sollten Sie Interesse an einer aktuellen Jahresabschlussprüfung gem. § 103 GO NRW durch die gpaNRW haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Thomas Kohl aus dem Team NKF, Beteiligungen und örtliche JAP in Verbindung. Sie erreichen Herrn Kohl unter 0172/27 01 436 oder per Mail: Thomas.Kohl [at] gpa.nrw.de (Thomas[dot]Kohl[at]gpa[dot]nrw[dot]de) . Dieser wird Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot unterbreiten