Heinrich Böckelühr wird Regierungspräsident in Arnsberg

Heinrich Böckelühr tritt sein neues Amt als Regierungspräsident in Arnsberg am 01. September 2022 an. Seine Ernennungsurkunde erhielt er am 25. August aus den Händen von Innenminister Herbert Reul im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Sauerland-Theater in Arnsberg. Dort wurde auch der bisherige Regierungspräsident Hans-Josef Vogel in den Ruhestand verabschiedet.


Im Rahmen einer Feierstunde in Düsseldorf dankte jetzt Kommunalministerin Ina Scharrenbach dem seit dem 16. Oktober 2017 amtierenden gpa-Präsidenten für sein fünfjähriges Engagement für die Belange der kommunalen Familie.

NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Staatssekretär Daniel Sieveke (rechts) danken Heinrich Böckelühr (Bildmitte) für seine fast fünfjährige erfolgreiche Arbeit bei der gpaNRW.

Heinrich Böckelühr wurde 1961 in Schwerte geboren und verfügt über starke kommunalpolitische Wurzeln. Seit 2017 ist er Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Herne. Von 1999 bis 2017 war er hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Schwerte im Kreis Unna und zuvor elf Jahre Mitglied des Rates der Stadt Schwerte.

 

Über ihn und die weiteren künftigen Regierungspräsidenten von NRW sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst am Tag ihrer Berufung: „Sie alle stehen mit ihrer Herkunft und ihrem Werdegang für die Breite und Vielfalt unseres Landes, sie bringen umfassende Expertise aus Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung mit. Diese Breite auch in Führungspositionen abzubilden, trägt zur Stärke Nordrhein-Westfalens bei.“ 

 

Heinrich Böckelühr komplettiert das Quintett der neu ernannten Regierungspräsidentin und Regierungspräsidenten mit Anna Katharina Bölling (Detmold), Dr. Andreas Bothe (Münster), Thomas Schürmann (Düsseldorf) und Dr. Thomas Wilk (Köln). 

 

Wie geht es nun bei der gpaNRW weiter? Die Vertretung ist gesetzlich geregelt: Die Stellvertreterin des Präsidenten Simone Kaspar übernimmt die Leitung der Landesbehörde, bis eine Nachfolgeregelung umgesetzt ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wird die Führungsposition in einem ersten Schritt entsprechend der Regelung in § 6 GPAG ausschreiben und damit das Nachbesetzungsverfahren anstoßen.