gpaNRW wirkt an KGSt-Bericht mit

Alexander Ehrbar (links) und Marcus Meiners freuen sich über den fertigen Bericht.

Im Januar hat die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Köln den ersten Bericht des Jahres 2021 veröffentlicht. Unter dem Titel „Grundlagen und Maßnahmen zur Sicherstellung GoBD-konformer Schnittstellen“ ist der Bericht 01/2021 im Portal der KGSt abrufbar.

 

An der Erstellung des Berichtes haben auch zwei Mitarbeiter der gpaNRW, Alexander Ehrbar und Marcus Meiners, mitgewirkt. Beide verantworten in der Funktion „Teamleiter“ bzw. „Referent“ bei der gpaNRW den Aufgabenbereich „Zulassung von Fachverfahren der kommunalen Haushaltswirtschaft“ (Team 3.30) und haben damit einen besonderen Bezug zu diesem Spezialthema.

 

Aus Sicht der gpaNRW war die Möglichkeit an diesem Thema mitzuwirken wichtig und wertvoll. In einem konzentrierten fachlichen Austausch mit unterschiedlichen Beteiligten konnten – unter Corona-Bedingungen - wesentliche Aspekte der auch in den Kommunalverwaltungen zu beachtenden GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gemeinsam behandelt und aufbereitet werden.

 

Dabei wird von der gpaNRW unter anderem die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Zulassung bestimmter Fachverfahren sowie der Nutzen von Software-Testaten herausgestellt. Zudem wurde auch die seit dem 01. Januar 2021 in NRW bestehende Zulassungspflicht für bestimmte Fachverfahren aufgegriffen und in Beziehung zu den Anforderungen der GoBD gestellt.

 

Im KGSt-Bericht wird auch dargestellt, dass die „vorgeschaltete Zulassungsprüfung“ durch die gpaNRW den in den jeweiligen Kommunen für die Prüfung von Fachsoftware vor ihrem Einsatz zuständigen örtlichen Rechnungsprüfungsämtern wesentliche Grundinformationen liefern kann.

Für weitere Informationen stehen Alexander Ehrbar und Marcus Meiners gerne zur Verfügung.