Nach dem Gesetzesentwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW soll der regelmäßige Wechsel des Abschlussprüfers nach fünf Jahren nun gesetzlich normiert werden. Hintergrund ist eine Angleichung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den „Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen“. Der im HGB vorgesehene Prüferwechsel bei Unternehmen, wird damit zukünftig auch im NKF eingeführt. Aber auch bisher war es in vielen Kommunen gängige Praxis einen Prüferwechsel vorzunehmen. Die Kommune kann mit der Durchführung der örtlichen Prüfung neben Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch die gpaNRW nach § 102 GO NRW beauftragen.
Die gpaNRW führt örtliche Prüfungen von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen bei Kommunen und von Jahresabschlüssen bei Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (§ 103 GO NRW) durch. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen in den Kommunen verfügen wir über eine umfassende Fachexpertise (Besonderheiten des NKF) und kennen uns mit den kommunalen Strukturen aus. Diese lassen wir in unseren risikoorientierten Prüfungsansatz einfließen. Unsere Prüfung umfasst
- die Prüfung des Jahresabschlusses und des Anhangs nach § 102 Abs. 3 und 4 GO NRW,
- die Prüfung des Lageberichtes nach § 102 Abs. 5 GO NRW,
- die Prüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen (§ 102 Abs. 3 Satz 2 GO NRW) beachtet wurden sowie
- die Erstellung eines Prüfungsberichtes und die Präsentation der Prüfungsergebnisse.
Dabei möchten wir die Kommunen durch Aufzeigen von Risiken und die Verbesserung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsprozesse unterstützen und für sie einen Mehrwert schaffen.
- Steht bei Ihnen ein Prüferwechsel an? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Auch unterstützen wir seit Jahren Rechnungsprüfungsämter bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Gesamtabschlussprüfungen im Wege von Beratungen. Wir bieten individuelle Lösungen nach den Bedürfnissen des Rechnungsprüfungsamtes an und
- übernehmen die Prüfung einzelner Prüfgebiete mit Dokumentation des Prüfungsergebnisses,
- unterstützen durch Anleitung in der Prüfungsmethodik des risikoorientierten Prüfungsansatzes (u.a. auch bei den notwendigen Prozessprüfungen) z. B. bei neuen Prüfern,
- stehen für fachliche Fragen zu speziellen Themenfeldern zur Verfügung, z. B. korrekte Verbuchung von Umlegungsverfahren, Inventur, Ökopunkte und
- führen Schulungen zu einzelnen Themenfeldern durch, z. B. Abgrenzung Anschaffungs- und Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand, Wirklichkeitsprinzip, Forderungen, Inventur.
- Benötigen Sie Unterstützung bei der örtlichen Prüfung? Zögern Sie nicht! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam werden wir eine individuelle Lösung für Sie finden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.