Beratend: Orga-Untersuchung Espelkamp

Ausgangslage

Der ehemalige Eigenbetrieb Wasser-, Wärmeversorgung und städtische Bäder sowie die Regiebetriebe Entwässerung, Baubetriebshof, Straßenbau und –unterhaltung der Stadt Espelkamp wurden zum 01. Januar 2005 zu einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt (Stadtwerke Espelkamp AöR).

 

Die Stadtwerke übernehmen seitdem im Auftrag der Stadt Espelkamp die Straßenbauverwaltung sowie den Straßenbau.

 

Der Baubetriebshof der Stadtwerke Espelkamp AöR erbringt im Wesentlichen Leistungen im Auftrag der Stadt, wie die Grünflächen-, Friedhofs- und Gebäudeunterhaltung sowie den Winterdienst und Unterhaltungsarbeiten an den Straßen, Wegen und Plätzen.

 

Mit Wirkung zum 01. Januar 2017 hat sich das Besteuerungssystem für die öffentliche Hand im Bereich der Umsatzsteuer grundlegend geändert.

 

Durch die Kopplung der Besteuerung an die Körperschaftsteuer und das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art waren juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) grundlegend geändert.

Zwischen den Stadtwerken Espelkamp AöR und der Stadt Espelkamp kommt es regelmäßig zu diversen Leistungsaustauschverhältnissen, wobei es sich sowohl um Leistungen der Stadtwerke an die Stadt als auch um Leistungen der Stadt an die Stadtwerke handelt. Bisher unterliegen diese Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken Espelkamp AöR und der Stadt nicht der Umsatzsteuerpflicht, wenn die jeweilige Leistung den hoheitlichen Bereich der Leistungsempfängerin betrifft. In diesen Fällen ging die Finanzverwaltung bislang von sogenannten „Beistandsleitungen“ aus, die nicht der Besteuerung unterworfen wurden. Bis zur Anwendung des § 2b UStG (01. Januar 2023) bleibt es auch bei dieser Handhabung. Bei der Anwendung des § 2b UStG jedoch wird die bestehende Praxis zu den Beistandsleistungen beendet. Leistungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) für eine andere jPdöR werden dann regelmäßig der Umsatzsteuer zu unterwerfen sein.

 

Konstellationen wie in Espelkamp sind bei einer Vielzahl von Kommunen so oder ähnlich anzutreffen und werden damit ab 01. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Espelkamp die Rückübertragung der Bereiche Straßenbau und Straßenbauverwaltung sowie des Baubetriebshofs an die Stadt Espelkamp beschlossen. Die Bereiche sollen in die bestehende Verwaltungsstruktur integriert werden.

 

Die konzeptionelle Stadtentwicklung stellt einen Schwerpunkt und eine Stärke in der fortlaufenden Weiterentwicklung der Stadt Espelkamp dar und trägt wesentlich zu ihrer Lebensqualität und ihrem Ansehen bei. Dieser Bereich ist daher in den vergangenen Jahren in steigendem Maß gefordert worden. Die zunehmend von Konzepterstellung und Projektbearbeitung geprägte Stadtentwicklung ist vorrangig in bestehenden Strukturen erledigt worden, die nun an ihre Grenzen stoßen. Im Zusammenhang mit der Eingliederung von bisherigen Aufgaben der Stadtwerke Espelkamp AöR sollte auch der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Bauen neu strukturiert werden.

 

Beratungsauftrag

 

Zur Unterstützung und Umsetzung dieser Überlegungen hat sich die Stadt Espelkamp für eine Beratung durch die gpaNRW entschieden.

 

Eine Neu- bzw. Reorganisation erfordert eine sensible und für alle Beteiligten transparente Vorgehensweise. Daher war uns die aktive Einbeziehung der Mitarbeitenden der Stadt und der Stadtwerke sowie der beiden Personalräte wichtig. Zur Transparenz und Akzeptanz wurde eine Projektgruppe gebildet, in der sowohl der Projektinhalt als auch der Projektverlauf abgestimmt und rückgekoppelt wurden. Außerdem konnten hier (Zwischen-) Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden.

 

Basierend auf unseren vielfältigen kommunalen Beratungs- und Prüfungserfahrungen und mit Blick auf die Komplexität der Aufgabenstellung erfolgte die Durchführung der Beratung in einem mehrstufigen Verfahren.

 

Neben der Besichtigung des Baubetriebshofs erfolgten in der Phase der Ist-Erfassung und Analyse die Auswertung von Unterlagen sowie eine vorstrukturierte Aufgabenerfassung der Mitarbeitenden der Stadt und der Stadtwerke. Ergänzend wurden Interviews geführt. Die Ergebnisse dieser Phase wurden in einem Zwischenbericht zusammengefasst und der Projektgruppe präsentiert.

 

Im Rahmen der Soll-Konzeptionsphase wurden in einem Workshop mit der Verwaltungsleitung verschiedene Handlungsvarianten erarbeitet und bewertet. Auch in dieser Phase wurden die Ergebnisse in einem Zwischenbericht zusammengefasst und die Vorschläge zur Reorganisation und Neustrukturierung der Projektgruppe präsentiert.

 

Im Ergebnis wurde die Gründung eines neuen Sachgebietes im Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Bauen vorgeschlagen. Hier werden die bisherigen Aufgaben der Stadtwerke integriert und bestehende Aufgaben der Stadt neu gebündelt. So kann die drohende Umsatzsteuerpflicht bei, einer Beibehaltung der Aufgabenerledigung durch die Stadtwerke vermieden werden.

 

Damit die konzeptionelle Stadtentwicklung gestärkt werden kann, sollen zudem im Fachbereich neu zu schaffende Projektbearbeitungsstellen eingerichtet werden. Um die Kommunikationswege zu verkürzen, wurde zudem vorgeschlagen, die Wirtschaftsförderung vom Fachbereich in eine Stabstelle beim Bürgermeister zu verlagern.

 

Abschließend wurden die wesentlichen Ergebnisse der Beratung dem Rat der Stadt Espelkamp vorgestellt.

 

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Unser Ansprechpartner, Christian Möhlheinrich, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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E-Mail: christian.moehlheinrich [at] gpa.nrw.de (christian[dot]moehlheinrich[at]gpa[dot]nrw[dot]de)