Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie COVID-19 in den Kommunen

Aufgrund der aktuellen Verhaltensregeln, Maßnahmen und Verordnungen rund um das Corona-Virus SARS-CoV-2 nimmt die gpaNRW derzeit nur eingeschränkt Termine wahr. Auch ist es aus epidemiologischen Gründen geboten, direkten Kundenkontakt nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Da ebenfalls landesweit die Erreichbarkeit der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie kommunaler Einrichtungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeschränkt oder unterbunden wurden und viele Kommunalverwaltungen bereits durch infizierte, beurlaubte oder in Heimarbeit befindliche Beschäftigte ausgedünnt sind, finden aktuell keine Prüfungshandlungen der gpaNRW vor Ort statt. Allerdings können unsere Prüfungen nicht komplett ausgesetzt werden, bis die Ausbreitung der Erkrankungen mit COVID-19 erfolgreich eingedämmt ist.

 

Im September 2019 wurde mit der überörtlichen Prüfung im Segment der mittleren kreisangehörigen Kommunen begonnen. In 60 Städten dieses Segments ist die konkrete Prüfung angelaufen und zu einem großen Teil bereits weit fortgeschritten. Außerdem besteht der ausdrückliche Wunsch bei zahlreichen Kommunen, die überörtliche Prüfung der gpaNRW noch bis zum Ende der Wahlperiode abzuschließen. Mit den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bzw. den von den Kommunen benannten zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern werden unsere mit der Prüfung beauftragten Projektleiter die jeweilige individuelle Prüfungssituation vor Ort besprechen und Vereinbarungen zur Fortführung der begonnenen Prüfung treffen. Selbstverständlich genießen derzeit in den Städten alle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise oder damit in Zusammenhang stehende Zusatzaufgaben bei der Arbeitserledigung Vorrang.

 

Der heutige Stand der Technik erlaubt es der gpaNRW auch in der gegenwärtigen Krisensituation, die bereits begonnenen Prüfungen zunächst im Homeoffice mittels E-Mail, Telefon oder Videokonferenz weiterzuführen.