Auswertend: Finanzstatistik

Wir hatten in unserem Newsletter Nr. 12 vom 26. Februar 2021 über Auswertungen von finanzstatistischen Daten informiert (https://gpanrw.de/sites/default/files/media/1614256914_statistikdaten_20210222.pdf). Die gpaNRW veröffentlichte erstmals interkommunale Vergleichswerte auf Grundlage von Statistikdaten. Diese Daten stellt der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zur Verfügung. Inzwischen hat IT.NRW auch die von den Gemeinden und Städten, den Kreisen und Landschaftsverbänden gemeldeten Haushaltsplandaten 2021 an die gpaNRW übermittelt. Die aus diesen Daten berechneten interkommunalen Vergleichswerte stehen seit Juli 2021 auf der Homepage der gpaNRW (https://gpanrw.de/prufung/kennzahlensets-und-benchmarks/kennzahlensets-im-schnellen-ueberblick).

Die gpaNRW hat die Vergleiche um eine weitere Kennzahl erweitert: Zusätzlich enthalten sind Vergleichswerte zum „Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner“.

 

Mit dieser Kennzahl berücksichtigt die gpaNRW, dass die Haushaltsdaten 2021 ff. wesentlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sind. Über die haushaltsrechtliche Regelung des § 4 NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) vom 29. September 2020) können die Kommunen und Kreise Haushaltsbelastungen ausgleichen, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit berücksichtigt im Gegensatz zum Jahresergebnis nicht das außerordentliche Ergebnis und damit den außerordentlichen Ertrag, den die Kommunen und Kreise nach dem NKF-CIG zu veranschlagen haben. Über das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit wird insofern die tatsächliche wirtschaftliche Belastung der kommunalen Haushalte deutlich.