Muster: Dienstanweisung Korruptionsprävention

Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NRW) in Kraft getreten und zum 01. Juni 2022 wesentlich geändert worden. Zudem ist der Erlass zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass) am 09. Dezember 2022 neu gefasst worden. Der Stellenwert dieser Thematik soll durch dieses Gesetz stärker betont werden. Kommunen, die bisher noch keine allgemeingültigen Regelungen zur Korruptionsprävention eingeführt haben, sollten dies vor diesem Hintergrund nachholen.

Ein durch Korruption entstandener Imageschaden wirkt sich auf alle Bereiche aus. Die Straftat Einzelner wird im Bewusstsein der Allgemeinheit auf sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Dienststelle übertragen. Deswegen ist der Korruption mit allen möglichen Mitteln zu begegnen. Ziel einer jeden Verwaltungsführung sollte daher sein, durch geeignete Regelungen eine Situation zu schaffen oder zu erhalten, in der Korruption erst gar nicht entstehen kann.

 

Mit dem Muster zur Erstellung einer Dienstanweisung Korruptionsprävention wenden wir uns an die Kommunen in NRW. Sie ist als Hilfestellung zur Erstellung einer individuellen Dienstanweisung zu verstehen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Es sind bewusst nicht alle Themen in dieser Dienstanweisung angesprochen worden. Ob und wo eine Kommune z.B. eine Korruptionsschutzbeauftragte bzw. Korruptionsschutzbeauftragten bestellt, sollte im eigenen Ermessensspielraum liegen.

 

Neben der Verabschiedung einer Dienstanweisung sollten aber noch weitere vorbeugende Handlungen innerhalb der Verwaltung vollzogen werden. Die Durchführung einer Schwachstellenanalyse unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden sehen wir als zwingend erforderlich an. Ebenso sollten in regelmäßigen Abständen mit den in den gefährdeten Bereichen tätigen Beschäftigten Gespräche über diese Thematik geführt werden. Das nachfolgende Muster enthält Regelungsvorschläge, also einen Rahmen zur eigenen Ausgestaltung einer Dienstanweisung. Diese können je nach den örtlichen Gegebenheiten übernommen oder entsprechend abgeändert bzw. ergänzt werden.