Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Obwohl es bei den Hilfearten Unterschiede in der Zielrichtung und Bearbeitung gibt, hat sich die gpaNRW entschlossen die Hilfen gemeinsam zu betrachten. In der Praxis stellt der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt vor allem eine Übergangssituation zum SGB II oder Grundsicherungsbezug dar. Ziel der gpaNRW ist es, personalwirtschaftliche Konsolidierungsmöglichkeiten und Entwicklungen aufzuzeigen. Dieses Ziel gilt auch unter geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Einflussfaktoren
Die gpaNRW berücksichtigt unter anderem folgende Einflussfaktoren, die sich auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auswirken können:
- Fälle nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) bzw. nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Zahl der Leistungsbezieher nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) bzw. nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Stellenanteile des eingesetzten Personals sowie
- gesellschaftliche Rahmenbedingungen, z.B. demografische Entwicklung, Lebenssituation, verfügbares Einkommen und Vermögen sowie die Höhe des Renteneinkommens.
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In diesem Dokument finden Sie Kennzahlen, Benchmarks, Handlungsmöglichkeiten, gute Beispiele und einen Ansprechpartner bei der gpaNRW.
Hilfen 3. und 4. Kapitel
> Download (62.62 KB)Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Die gesetzliche Grundlage der Hilfe zur Pflege bilden die §§ 61 bis 66 a im 7. Kapitel des SGB XII.
Aufgrund demografischer Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen ist mittel- bis langfristig mit einer wachsenden Anzahl von Leistungsbeziehern und steigenden Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege zu rechnen.
Einflussfaktoren
Die gpaNRW berücksichtigt unter anderem folgende Einflussfaktoren, die sich auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auswirken können:
- strategische Steuerung, z.B. integrierte Sozialplanung, kommunale Pflegeplanung und Quartiersmanagement,
- Verfügbarkeit von ambulanten und stationären Pflegeangeboten, Anzahl gemeinnütziger oder privater Träger,
- Gestaltung der Leistungsgewährung, z.B. kommunale Pflege- und Wohnberatung, geregeltes Hilfeverfahren und Fallmanagement, sowie
- sozialstrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, z.B. demografische Entwicklung, Veränderungen der Familienstrukturen, SGB-II Quote, der Anteil an Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Einkommen / Kaufkraft.
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31.01 HzPflege 02.pdf
> Download (171.25 KB)Rentenversicherungsangelegenheiten
Mitarbeiter der Kommunen leiten Anträge in Rentenangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung weiter. Die gpaNRW hat diese Aufgabe in vorangegangenen Prüfungen analysiert und die Personalkennzahl weiter fortgeschrieben. Bei den Kommunen hat die gpaNRW eine breitgefächerte Bearbeitungspraxis angetroffen, die von der gesetzlichen Verpflichtung, Anträge anzunehmen und weiterzuleiten sowie Auskünfte zu erteilen bis hin zu einer freiwilligen Rentenberatung reicht.
Einflussfaktoren
Die gpaNRW berücksichtigt unter anderem folgende Einflussfaktoren, die sich auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auswirken können:
- Zahl der Antragsverfahren (Alters-, Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs-Rente),
- Zahl der Kontenklärungen,
- Stellenanteile des eingesetzten Personals und
- Leistungsangebot.
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31.05 Rentenversicherung 02 (1).pdf
> Download (55.34 KB)Wohngeld
Die Sozialleistung „Wohngeld“ ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der unter bestimmten Voraussetzungen gemäß dem Sozialgesetzbuch I und dem Wohngeldgesetz gezahlt wird. Es gab in den letzten Jahren mehrere Wohngeldnovellen. Ziel der gpaNRW war es, personalwirtschaftliche Konsolidierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Dieses Ziel gilt auch unter geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Einflussfaktoren
Die gpaNRW berücksichtigt unter anderem folgende Einflussfaktoren, die sich auf die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auswirken können:
- Zahl der Wohngeldberechnungsfälle (Mietzuschuss),
- Zahl der Wohngeldberechnungsfälle (Lastenzuschuss) und
- Stellenanteile des eingesetzten Personals.
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