Für die Prüfung und Beratung im Außendienst stellen wir kontinuierlich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Sie können sich daher für dieses Aufgabenfeld jederzeit initiativ bewerben, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Befähigung zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2 (1. Einstiegsamt) oder erfolgreiche Teilnahme am Verwaltungslehrgang II oder ein Studium mit den Inhalten öffentliches Recht und Betriebswirtschaft.
- mehrjährige breitgefächerte Berufserfahrung im kommunalen Bereich
- fundierte Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
- Ergebnisorientierte, systematische und selbstständige Arbeitsweise
- präzise und verständliche Darstellung von Sachverhalten (mündlich und schriftlich)
- Flexibilität, Belastbarkeit, Lernbereitschaft
- Freundliches und sicheres Auftreten
- gute Selbstorganisation
- Kritikfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
- Mobilität und Reisebereitschaft
- gute Anwenderkenntnisse in Microsoft Excel, Power Point, Outlook und Word
Die Einstellung von Beschäftigten für die Verwaltung erfolgt bedarfsorientiert. Informieren Sie sich regelmäßig, ob freie Stellen ausgeschrieben sind.
Der klassische Weg zur gpaNRW ist für Beamtinnen und Beamte die Versetzung und für Tarifbeschäftigte die Einstellung. Eine Verbeamtung von Tarifbeschäftigten ist bei der gpaNRW nicht vorgesehen.
Daneben bieten wir Beamtinnen und Beamten auch die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an. Diese Variante ist realisierbar, wenn Ihr bisheriger Dienstherr einverstanden ist.
Einen großen Nutzen für alle Beteiligten bringt nach unseren Erfahrungen die Abordnung als Personalentwicklungsmaßnahme. Hierbei wird von Beginn an Ihr bisheriger Dienstherr in den Prozess einbezogen. Wir vereinbaren einen Zeitraum während dessen Sie in der gpaNRW arbeiten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kehren Sie zu Ihrem Dienstherren zurück und erhalten dort in der Regel Positionen, in denen Sie das Erlernte sinnvoll einbringen können. Wenn Sie sich für diese Option interessieren, sprechen Sie zunächst Ihren Dienstherren an, ob er Ihnen diese Chance eröffnen kann.