Der Ballverteiler

Dirk Hungermann nimmt sich selbst nicht so wichtig. Er sorgt lieber dafür, dass das Spiel läuft.

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Die Ampel steht auf grün

Sabine Pawlak zeichnet aus, dass sie neugierig auf Veränderungen geblieben ist – auch nach Jahren bei der gpaNRW.

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Der Blick über den Tellerrand

Nicole Orlob bringt nun schon mehrere Jahre ihre Stärken in der gpaNRW ein: Mut, Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit.

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Ihre Einstiegsmöglichkeiten

Für die Prüfung und Beratung im Außendienst stellen wir kontinuierlich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Sie können sich daher für dieses Aufgabenfeld jederzeit initiativ bewerben, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:

 

  • Befähigung zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2 (1. Einstiegsamt) oder erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang II oder ein Studium mit den Inhalten öffentliches Recht und Betriebswirtschaft.

  • mehrjährige Berufserfahrung im kommunalen Bereich

  • Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

  • Ergebnisorientierte, systematische und selbstständige Arbeitsweise

  • Präzise und verständliche Darstellung von Sachverhalten (mündlich und schriftlich)

  • Flexibilität, Belastbarkeit, Lernbereitschaft

  • Freundliches und sicheres Auftreten

  • Kritikfähigkeit und Teamfähigkeit

  • gute Anwenderkenntnisse in Microsoft Excel, Power Point, Outlook und Word

 

Die Einstellung von Beschäftigten für die Verwaltung erfolgt bedarfsorientiert. Informieren Sie sich regelmäßig, ob freie Stellen ausgeschrieben sind.

 

Der klassische Weg zur gpaNRW ist für Beamtinnen und Beamte die Versetzung und für Tarifbeschäftigte die Einstellung. Eine Verbeamtung von Tarifbeschäftigten ist

bei der gpaNRW nicht möglich.

 

Daneben bieten wir Bewerberinnen und Bewerbern auch die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an. Diese sinnvolle Variante ist realisierbar, wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber einverstanden ist.

 

Einen großen Nutzen für alle Beteiligten bringt nach unseren Erfahrungen die Abordnung als Personalentwicklungsmaßnahme. Hierbei wird von Beginn an Ihr bisheriger Arbeitgeber in den Prozess einbezogen. Wir vereinbaren einen Zeitraum während dessen Sie in der gpaNRW arbeiten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kehren Sie zu Ihrem Arbeitgeber zurück und erhalten dort in der Regel Positionen, in denen Sie das Erlernte sinnvoll einbringen können. Wenn Sie sich für diese Option interessieren, sprechen Sie zunächst Ihren Arbeitgeber an, ob er Ihnen diese Chance eröffnen kann.