Für die wöchentliche Arbeitszeit gelten zunächst die gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen. Diese sehen für Beamtinnen und Beamten abhängig vom Alter 41, 40 bzw. 39 und für Tarifbeschäftigte 39 Wochenstunden vor.
Eine individuelle Reduzierung der Wochenarbeitszeit ist möglich. Viele Beschäftigte der gpaNRW haben die klassische Variante der Teilzeit gewählt und die Wochenarbeitszeit halbiert. Andere arbeiten zum Beispiel 25, 27, 33 oder 38 Stunden.
Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit kann flexibel ausgestaltet werden. Dadurch können private Bedürfnisse und dienstliche Belange (z.B. Termine bei Kunden oder mit Kolleginnen und Kollegen) gut miteinander vereinbart werden. Die Arbeitsschutzvorschriften müssen selbstverständlich eigehalten werden (z.B. Pausen und Ruhezeiten).
Beispiele für die Flexibilität:
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Bei Teilzeit können Modelle mit drei, vier oder fünf Arbeitstagen pro Woche gewählt werden.
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Die Wochenarbeitszeit kann grundsätzlich flexibel auf die Woche verteilt werden. Einige Kollegen beginnen bereits kurz nach sechs Uhr im Homeoffice. Doch es gibt auch diejenigen, die an bestimmten Tagen erst um 9:30 Uhr beginnen. Auch das Arbeitszeitende ist nicht vorgegeben. Dies ermöglicht längere Pausen, um private Dinge zu erledigen. Wer in der Woche einen freien Tag benötigt, kann diesen auch am Wochenende nacharbeiten.
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Wir arbeiten mit einem Arbeitszeitkonto. Der Kontostand darf sich zwischen minus 20 und plus 80 Stunden bewegen.