Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der weiterhin rasant ansteigenden Zahl von Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 steht unser Land vor der schwersten Belastungs- und Bewährungsprobe in seiner Geschichte. Das öffentliche und private Leben hat sich innerhalb nur weniger Tage massiv verändert. Die kommunalen Verwaltungen sind aus epidemiologischen Gründen für den Publikumsverkehr geschlossen und in der Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt.
Auch wir als gpaNRW reagieren auf diese aktuelle Krisensituation und haben unsere internen Arbeitsabläufe entsprechend angepasst. Homeoffice, E-Mails sowie Telefon- und Videokonferenzen statt persönlicher Gespräche vor Ort in den Rat- und Kreishäusern bei Prüfung und Beratung bestimmen jetzt den Tagesablauf unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wissen um die besondere Situation und Mehrarbeit in den Kommunen bei der Bewältigung der in Zusammenhang mit der Corona-Krise anfallenden Aufgaben und wir nehmen darauf besonders Rücksicht.
Noch rechtzeitig vor den verordneten Kontaktbeschränkungen konnten wir Anfang März den Umzug der gpaNRW-Zentrale innerhalb von Herne in den Shamrockpark durchführen und sind seit dem 09. März 2020 am neuen Standort arbeitsfähig.
Über unseren Umzug berichten wir in der heutigen siebten Ausgabe des gpa-Newsletters ebenso wie über unsere verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Organisationsfragen, die sich insbesondere an kleine und mittlere Kommunen richten.
Lesenswert ist auch der zweite Teil unserer Newsletter-Reihe, in der wir verschiedene Neuerungen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW (2. NKF-WG NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) vorstellen. Diesmal geht es um bilanzpolitische Spielräume durch Nutzung verschiedener Wahlrechte bei der Bildung von Rückstellungen gemäß § 37 KomHVO NRW.
Für die kommunale Familie von Bedeutung ist auch der jüngste Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Januar 2020. Der BFH musste sein beim EuGH betriebenes Verfahren jetzt einstellen, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision zurückgenommen und das beklagte Finanzamt dem zugestimmt hat. Wir hatten bereits in unserem Newsletter Nr. 5 vom 30. Oktober 2019 auf den Vorlagebeschluss des BFH hingewiesen, mit dem das höchste deutsche Finanzgericht den sogenannten „steuerlichen Querverbund“ für dauerdefizitäre kommunale Tätigkeiten der Daseinsvorsorge im deutschen Körperschaftssteuerrecht zu Fall bringen wollte.
Hinzuweisen ist noch auf ein erfolgreich durchgeführtes Beratungsprojekt der gpaNRW im Zuge der Haushaltssanierung bei der Stadt Essen. Dort wurde mit externer Beratung und fachlicher Begleitung durch die Experten der gpaNRW ein Shared Service Center für Informationstechnologie erfolgreich implementiert.
Wir bedanken uns bei inzwischen über 1.300 Abonnentinnen und Abonnenten für das Interesse an unserer Arbeit und die vielen positiven Rückmeldungen auf die jeweils getroffene Themenwahl im gpa-Newsletter.
Die Kolleginnen und Kollegen der gpaNRW wünschen Ihnen und Ihren Familien für das bevorstehende Osterfest trotz dieser ungewissen Zeit rund um die Corona-Pandemie, dass Sie die notwendige Ruhe und Erholung finden.
Die Krise werden wir meistern, wenn wir alle entschlossen und solidarisch handeln, denn gemeinsam sind wir stärker als das Virus!
Bitte geben Sie auf sich und Ihre Familien acht und bleiben Sie gesund.
Mit einem herzlichen Gruß aus Herne
Ihr
Heinrich Böckelühr
Präsident