Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nunmehr einem Jahr informieren wir die kommunale Familie in unserem Bundesland in regelmäßigen Abständen über interessante Veröffentlichungen, gute Beispiele kommunaler Praxis, fachliche Ausarbeitungen und aktuelle Kennzahlen der gpaNRW.
Deshalb freuen wir uns, Sie heute zur inzwischen fünften Ausgabe unseres gpa-Newsletters ganz herzlich begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie unser kostenfreies Informationsangebot für das kommunale Haupt- und Ehrenamt auch künftig weiterempfehlen werden. Mittlerweile haben wir bereits 1.150 Abonnenten, die den gpa-Newsletter per E-Mail erhalten.
In unserer heutigen Ausgabe informieren wir Sie über die gesetzliche Änderung in § 94 Absatz 2 GO NRW, die ab dem 01. Januar 2021 die Verpflichtung zur Zulassung kommunaler Fachverfahren im Bereich der Haushaltswirtschaft durch die gpaNRW vorschreibt.
Die Fördermöglichkeiten für Kommunen auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie des Landes zur Einrichtung neuer interkommunaler Zusammenarbeiten (Förderrichtlinie IKZ NRW) sowie das gute Beispiel kommunaler Praxis der Gemeinde Möhnesee und die Neufassung unseres Kommentars zum Kommunalhaushaltsrecht empfehlen wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Aber auch der kalkulatorische Zinssatz 2020, der erweiterte Katalog der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der 64 Stärkungspaktkommunen sowie das aktualisierte NKF- und gpa-Kennzahlenset verdienen Ihre Beachtung.
Besondere Aktualität hat ein am 24. Oktober 2019 veröffentlichter Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an den EuGH zur Verlustverrechnung in dauerdefizitären kommunalen Betrieben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gpaNRW freuen sich, auch weiterhin mit Ihnen im fachlichen Austausch zu bleiben.
Mit einem herzlichen Gruß aus Herne
Ihr
Heinrich Böckelühr
Präsident