NEWSLETTER
26. August 2020
 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schule hat in NRW wieder begonnen und die Zeit des „Durchschnaufens“ für Kinder und Familien ist vorbei. Von „Durchschnaufen“ kann und konnte bei der Entwicklung der Corona-Pandemie leider keine Rede sein. Das Schuljahr 2020/21 wird dabei besondere Herausforderungen an Schülerschaft, Eltern, Lehrkörper aber auch Schulträger stellen. Dies ist heute schon absehbar. Dabei sind die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht sowie die massive Ausweitung von digitalen Lernangeboten nur die bisher sichtbarsten Zeichen. In jedem Fall zeigen die letzten Tage, dass das Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin eine ganz besondere Acht- und Wachsamkeit von uns allen erfordert.

In Zeiten wie diesen werden Kreativität und Mitmenschlichkeit befördert. Belege hierfür sind die unzähligen organisierten und nichtorganisierten Nachbarschafts- und Einkaufshilfen, die innovativen Lösungen beim Homeoffice und der starke Anstieg bei der Nutzung von Videochats und Online-Telefonie. Hierzu einige Zahlen des Statistischen Bundesamtes: 68 Prozent der rund 67 Millionen Internetnutzerinnen und –nutzer ab 10 Jahren in Deutschland führten im 1. Quartal 2020 (Video-)Telefonate über die bekannten Plattformen durch. Ein Anstieg von 9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Auch wir bei der gpaNRW haben umgedacht und Gespräche im Rahmen der überörtlichen Prüfung sowie viele Teamsitzungen in Form von Videomeetings durchgeführt. Auch Videobotschaften des Präsidiums sind in Vorbereitung. Die Pandemie hat einen gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsschub ausgelöst, der gerade auch die öffentliche Verwaltung voll erfasst hat. In welch kurzer Zeit diese Veränderungsprozesse von Rat- und Kreishäusern bewältigt und angegangen werden mussten, ist mir bewusst. Noch eins zeigt sich wie unter einem Brennglas: Die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen in Krisenzeiten ist hoch. Die gpaNRW möchte Sie dabei unterstützen, diese bewiesene Leistungsstärke der kommunalen Verwaltungen weiter zu erhalten und auszubauen.

Seit nunmehr fast zwei Jahren informieren wir die kommunale Familie in unserem Bundesland in regelmäßigen Abständen über interessante Veröffentlichungen, gute Beispiele kommunaler Praxis, fachliche Ausarbeitungen und aktuelle Kennzahlen der gpaNRW. Deshalb freuen wir uns ganz besonders über fast 1.500 Abonnenten unseres Newsletters.

In dieser kompakten Sommer-Ausgabe informieren wir Sie über die Entwicklung des kalkulatorischen Zinssatzes, ein gutes Beispiel kommunaler Praxis aus dem Münsterland zur Verknüpfung von Stadtplanung und Bevölkerungsentwicklung sowie über die aktualisierte Mustervergabedienstanweisung. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Für die Zeit nach den Kommunalwahlen am 13. September und der Neukonstituierung von Räten und Kreistagen in NRW planen wir im 4. Quartal einen weiteren Newsletter insbesondere mit Informationen für die neu gewählten Amts- und Mandatsträger.

Bis dahin bleiben Sie gesund und passen Sie aufeinander auf!

 

Mit einem herzlichen Gruß aus Herne

 

Ihr

 

Heinrich Böckelühr
Präsident

 

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TOP THEMEN
 
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  Aktualisiert: Muster-Vergabedienstanweisung

Die Muster-Vergabedienstanweisung ist überarbeitet. Auch die Checkliste und die Wertgrenzenübersicht sind aktualisiert. 

 
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  Gutes Beispiel - Stadt Greven

Die Stadt Greven ist von der gpaNRW für die enge Verknüpfung von Stadtentwicklung und demografischer Entwicklung als „Gutes Beispiel kommunaler Praxis“ ausgewiesen worden. 

 
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  Hinweise zum kalkulatorischen Zinssatz 2021

Wir berechnen jedes Jahr für Sie den aktuellen kalkulatorischen Zinssatz. 

 
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  gpaNRW und KGSt setzen Austausch fort

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bleiben weiterhin in einem engen Dialog. Dies ist ein Ergebnis eines Treffens von KGSt- und gpaNRW-Führungsspitze.

 
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AKTUELLES
 
  Jahresabschlussprüfung und örtliche Prüfung
Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) hat das Land NRW die bisherige Jahresabschlussprüfung gem. § 106 der Gemeindeordnung (GO NRW) durch die Neuregelung in § 103 GO NRW abgelöst. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier. 
 
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Dirk Sodenkamp
Stabsstelle Büro des Präsidenten
 
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